Wild-West auf der A96 bei Memmingen endet vor Gericht
Angeklagter kommt mit einer Ermahnung davon. Warum die Richterin auch auf die Hauptbelastungszeugen sauer ist.
Richterin Barbara Roßdeutscher ist richtig sauer. Soeben hat sie den Beschluss des Gerichts bekanntgegeben, das Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung gegen den 51-jährigen Angeklagten gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Hauptgrund ist das Ausbleiben der beiden Hauptbelastungszeugen, die sich aus „beruflichen Gründen“ entschuldigt haben. Dies kann und will das Gericht nicht akzeptieren. So fasst die Richterin einen zweiten Beschluss, in dem die ausgebliebenen Zeugen mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Beide hatten das Verfahren durch eine Anzeige bei der Memminger Polizei in Gang gesetzt – umso unverständlicher blieb jetzt deren Fernbleiben.
Staatsanwältin Katharina Kling hatte in ihrer Anklageschrift massive Rechtsverletzungen durch den Angeklagten vorgetragen. So soll er im August vergangenen Jahres auf der Autobahn bei Memmingen ein Fahrzeug rechts überholt haben. Als dessen Fahrer dies mit der Lichthupe quittierte, habe der Angeklagte absichtlich massiv abgebremst, so dass sogar der Notbremsassistent des nachfolgenden Autos ausgelöst wurde.
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