"Nicht nachvollziehbar": Ärger wegen Standort für Funkturm in Bad Wörishofen
Im Erholungswald von Bad Wörishofen, nahe eines Spielplatzes, wird ein über 40 Meter hoher Mobilfunkmast gebaut. Die Entscheidung sorgt nun für Diskussionen.
In Bad Wörishofen wird ein weiterer Funkturm entstehen - in einem ausgewiesenen Erholungswald von Bad Wörishofen und in der Nähe eines beliebten Kinderspielplatzes. Das sorgt für Diskussionen. "Nicht nachvollziehbar" sei diese Entscheidung, hätten ihm Forstleute gesagt, berichtete nun Zweiter Bürgermeister Daniel Pflügl (Grüne). Er fordert Nachbesserungen. Doch da gibt es ein Problem.
Am Waldrand nördlich von Hartenthal soll eine Sendeanlage für Mobilfunk entstehen. Der Turm wird laut Plan 41,80 Meter hoch. Er soll 20 Meter vom angrenzenden Gehweg entfernt im Wald entstehen. Dazu muss ein neun mal neun Meter großes Fundament errichtet werden. Der Mast solle vor allem das Gebiet um Baisweil versorgen, hieß es bei der Genehmigung im März.
Pflügl war schon damals gegen diesen Standort. Forstleute, offenbar aus der städtischen Verwaltung, hätten ihm nun gesagt, dass es nicht nachvollziehbar sei, wie man dem habe zustimmen können, ohne sich die Situation vor Ort anzuschauen. Intern geäußerte Bedenken seien dem Gremium vor dem Beschluss nicht vorgelegt worden.
Offenbar hat das Landratsamt den Funkturm in Bad Wörishofen genehmigt
Pflügl beantragte deshalb, nochmals mit den Bauherren darüber zu sprechen, ob der Funkturm nicht wenigstens ein paar Baumreihen weiter nach hinten versetzt werden kann. "Und bitte künftig die eigenen Leute ernster nehmen", empfahl Pflügl. Teresa Haug von der Bauverwaltung berichtete, dass man sich die Situation vor Ort auf jeden Fall anschauen werde, es gebe dafür aber noch keinen Termin.
Thomas Perschk von der Bauverwaltung berichtete, dass man die Anregung, den Mast zu versetzen, nicht erhalten habe. Er machte dem Bauausschuss keine Hoffnung, dass es Änderungen geben wird. "Die wollen nicht", fasste er die Lage zusammen. Haug informiere den Ausschuss außerdem darüber, dass für den Mast bereits eine Genehmigung durch das Landratsamt vorliege.
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