Stadtrat verbietet Schottergärten in Bad Wörishofen
Plus In Bad Wörishofen sollen Grundstückseigentümer künftig ökologischer handeln. Flachdächer zum Beispiel müssen künftig begrünt werden.
Gestein statt Grün: Schottergärten standen zuletzt auch in Bad Wörishofen regelmäßig im Zentrum der Kritik. Der Stadtrat hat nun einen Schlussstrich unter die Debatte gezogen und die Anlage von Schottergärten verboten. Weil dazu aber die Gestaltungssatzung Bad Wörishofens geändert werden musste, ging das nicht ganz geräuschlos über die Bühne. Diese Satzung regelt nämlich noch viele andere wichtige Details.
Zum Jahresbeginn hatte ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg für Aufsehen gesorgt. Das Gericht hatte sich auf die Seite der Stadt Diepholz gestellt, die angeordnet hatte, dass ein angelegter Schottergarten beseitigt werden muss. In Bad Wörishofen sah man dagegen bislang keine rechtliche Handhabe. Das machte die Verwaltung auch am Dienstagabend im Stadtrat nochmals deutlich. Damit das künftig anders wird, legte die Bauverwaltung eine angepasste Gestaltungssatzung vor. Darin heißt es nun, dass loses Material oder Steinschüttungen, insbesondere aber Schottergärten, zur "Gestaltung der unbebauten Flächen" verboten seien.
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