Cannabis-Legalisierung: Polizei hat die Hotspots in Bad Wörishofen im Blick
Plus Ab 1. April ändert sich in der Drogenpolitik Grundlegendes. Die Polizei sieht das mit Sorge. Zuletzt stiegen die Zahlen bei Verdächtigen ohne deutschen Pass.
Nach langem Tauziehen steht es nun fest: Am 1. April tritt die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft, das heißt, dass es im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen wird. Der Bundesrat hat den Weg dafür am 22. März freigemacht und das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss geschickt. Die Polizei befürchtet nun eine Sogwirkung. Das Präsidium nennt Zahlen für Bad Wörishofen.
Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro erwachsene Person erlaubt. Was bedeutet dies konkret für die polizeiliche Arbeit? Polizeioberkommissar Holger Stabik von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten gibt darauf umfassend Antwort.
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