Sportordnung regelt Schlinge-Frage
Gau Mindelheim spricht sich bei Versammlung bis dahin für Erhalt der Regelung aus
Als Martin Klinger das Rednerpult betrat, herrschte im Saal des Gasthauses Biechele in Bronnen auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Schützengaues Mindelheim Stille. In seiner Ansprache betitelte er das Schießen mit nur einer Hand in der Schlinge als „waffenfremde Schießart“. Er appellierte eindringlich, das einhändige Schießen innerhalb des Gaues zu überdenken und künftig wieder beide Hände am Gewehr zu erlauben.
Erster Gauschützenmeister Ludwig Stedele sagte, dass bei den Schützen generell gelte, stehend, freihändig und ohne Hilfsmittel zu schießen. Die Schlinge entspringe der bayerischen Schießordnung und sei ursprünglich für Körperbehinderungen gedacht gewesen. Allerdings habe man die Schlinge für Senioren erlaubt, damit die Freude am Schießsport wieder auflebt und gleichzeitig das Eintrittsalter von 60 auf 56 Jahre abgesenkt. „Am 1. Oktober wird allerdings eine neue Sportordnung in Kraft treten, die nur noch eine Hand am Gewehr erlauben wird“, blickte Ludwig Stedele in die Zukunft. Damit wird die zweite Hand in der Sportordnung nicht mehr vorkommen. Die Gaue seien zwar in ihrer Entscheidung frei, doch sich der neuen Sportordnung zu widersetzen, sei fragwürdig.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.