Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Mindelheim
  3. Tussenhausen: Deshalb bleibt die Thermohalle in Tussenhausen vorerst leer

Tussenhausen
16.01.2024

Deshalb bleibt die Thermohalle in Tussenhausen vorerst leer

Diese Thermohalle, die der Landkreis in Tussenhausen errichtet hat, kann vorerst nicht genutzt werden. In zweiter Insatanz hat das Verwaltungsgericht der Gemeinde Tussenhausen recht gegeben, die einen Formfehler beim Bauantrag geltend gemacht hatte.
Foto: Ulf Lippmann

Plus Rund 80 Flüchtlinge sollten in Tussenhausen untergebracht werden, doch diese Pläne liegen vorerst auf Eis. Wie Gemeinde und Landratsamt auf das Urteil reagieren.

Das Thermozelt für Flüchtlinge, das das Landratsamt Unterallgäu bereits Ende vergangenen Jahres im Gewerbegebiet von Tussenhausen errichtet hat, kann vorerst nicht belegt werden. Grund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Dieser gibt der Gemeinde Tussenhausen in zweiter Instanz recht. Zuvor hatte das Bayerische Verwaltungsgericht die Sicht des Landratsamtes bestätigt und in erster Instanz die Klage abgewiesen. Geflüchtete werden in der Halle früher oder später jedoch trotzdem einziehen - die Frage ist nur, wann. 

Nach Auslegung des Landratsamtes hatte die Gemeinde Tussenhausen über den Bauantrag des Landkreises nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen einmonatigen Frist abgestimmt. Nach dem Gesetz gilt dann im Regelfall das Einvernehmen automatisch als erteilt. Die Gemeinde klagte, da ihrer Ansicht nach für eine Entscheidung noch Daten zum Immissionsschutz gefehlt hatten. Bürgermeister Johannes Ruf hatte im vergangenen Herbst in einer Gemeinderatssitzung ausführlich geschildert, dass am 27. September 2023 der Beschluss des Landratsamtes bei der Gemeinde eingegangen sei, dass die Baugenehmigung erteilt wurde. Man setze das gemeindliche Einvernehmen voraus, weil auf den Bauantrag vom 21. Juni 2023 nicht innerhalb eines Monats reagiert wurde, hieß es darin unter anderem. Doch genau diese Monatsfrist war es, die Anlass zur Klage bot.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.