Deshalb bleibt die Thermohalle in Tussenhausen vorerst leer
Plus Rund 80 Flüchtlinge sollten in Tussenhausen untergebracht werden, doch diese Pläne liegen vorerst auf Eis. Wie Gemeinde und Landratsamt auf das Urteil reagieren.
Das Thermozelt für Flüchtlinge, das das Landratsamt Unterallgäu bereits Ende vergangenen Jahres im Gewerbegebiet von Tussenhausen errichtet hat, kann vorerst nicht belegt werden. Grund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Dieser gibt der Gemeinde Tussenhausen in zweiter Instanz recht. Zuvor hatte das Bayerische Verwaltungsgericht die Sicht des Landratsamtes bestätigt und in erster Instanz die Klage abgewiesen. Geflüchtete werden in der Halle früher oder später jedoch trotzdem einziehen - die Frage ist nur, wann.
Nach Auslegung des Landratsamtes hatte die Gemeinde Tussenhausen über den Bauantrag des Landkreises nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen einmonatigen Frist abgestimmt. Nach dem Gesetz gilt dann im Regelfall das Einvernehmen automatisch als erteilt. Die Gemeinde klagte, da ihrer Ansicht nach für eine Entscheidung noch Daten zum Immissionsschutz gefehlt hatten. Bürgermeister Johannes Ruf hatte im vergangenen Herbst in einer Gemeinderatssitzung ausführlich geschildert, dass am 27. September 2023 der Beschluss des Landratsamtes bei der Gemeinde eingegangen sei, dass die Baugenehmigung erteilt wurde. Man setze das gemeindliche Einvernehmen voraus, weil auf den Bauantrag vom 21. Juni 2023 nicht innerhalb eines Monats reagiert wurde, hieß es darin unter anderem. Doch genau diese Monatsfrist war es, die Anlass zur Klage bot.
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