Das Vorleben des Opfers und des möglichen Täters
Ulm im Prozess gegen einen 48 Jahre alten Kroaten, dem die Anklage Körperverletzung mit Todesfolge und Urkundenfälschung in 33 Fällen vorwirft, ist die Ulmer Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Gerd Gugenhan wie ein Einwohner- und Standesamt vorgegangen, mit den Fragen nämlich: Wer hat wo und wann mit wem zusammengelebt? Zu klären ist, wie eine Frau 2002 zu Tode gekommen ist, deren sterbliche Überreste im Sommer des Jahres 2007 am Häuserhofsee bei Gerlenhofen von Anglern entdeckt worden waren. In diesem Sommer ist ihr Ehemann verhaftet worden.
Bereits an den ersten drei Verhandlungstagen hat der Angeschuldigte eingeräumt, dass er seine Lebenspartnerin in einer von ihm ausgehobenen Grube an dem Baggersee im bayerischen Umland verscharrt hat. Die Frau habe bei einem Streit einen epileptischen Anfall gehabt und sei nach einem Sturz auf den steinernen Boden der gemeinsamen Wohnung im Ulmer Landfriedbühl gestorben. Er sei in Panik geraten und habe die Leiche beseitigt. Ebenfalls hat er den Vorwurf nicht bestritten, fünf Jahre lang das Rentenkonto der körperbehinderten Frau geplündert zu haben.
Wer eigentlich ist der Angeklagte? Wer war diese Frau? Diese Fragen versucht das Schwurgericht zu beantworten. Gestern, am vierten Tag der Hauptverhandlung, kamen zu dem lange noch nicht fertigen Puzzle einige Elemente hinzu. Der Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, dass der gebürtige Kroate eine Scheinehe eingegangen ist, um sich ein Bleiberecht in Deutschland zu sichern. Auf seine Spur war die Kripo nicht durch alle möglichen wissenschaftlichen Untersuchungen der Leichenteile gekommen, sondern durch den Hinweis einer Bankangestellten, der die Kontenbewegungen der nicht mehr vorhandenen Frau aufgefallen waren.
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