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06.08.2007

Die eigene Schwester gekidnappt

Neu-Ulm (kr) - Ein 23 Jahre alter italienischer Staatsbürger mit pakistanischen Wurzeln ist gestern vor dem Amtsgericht Neu-Ulm wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt worden. Richterin Antje Weingart sah es als erwiesen an, dass der gelernte Koch aus Ulm im Juni vergangenen Jahres seine Schwester gekidnappt und in der Neu-Ulmer Wohnung seiner damaligen Freundin eingesperrt hatte. Die heute 18-Jährige floh aus ihrem Gefängnis mit einem Sprung vom Balkon im zweiten Stock des Hauses. Dabei brach sie sich drei Wirbel, die einen dreiwöchigen Klinikaufenthalt erzwangen.

Der Grund für die Entführung, die sich beim Ulmer Theater abspielte, lag im familiären Bereich. Die Schwester hatte mit einem Iraker angebandelt, was ihrer Sippe anscheinend gar nicht behagte. Offenbar fühlte sich der junge Mann in Abwesenheit des Vaters als eine Art Familienoberhaupt. Der Vater weilte damals noch in Pakistan, wo wenige Monate zuvor der Angeklagte unter strengster Geheimhaltung gegenüber seiner Neu-Ulmer Freundin geheiratet hatte. Und als Clanchef von eigenen Gnaden erachtete es der 23-Jährige wohl als seine Pflicht, die jüngere Schwester von ihrem ungebührlichen Tun abzuhalten, bis der Vater zurück war.

Eine Entführung im landläufigen Sinn war es nicht, als der Beschuldigte das Mädchen in ein Taxi zog und in die Wohnung der Freundin brachte. Physische Gewalt brauchte er nicht anzuwenden, eher psychische, wie Staatsanwältin Verena Bauer feststellte. Die Frau, die mutmaßlich ein eher archaisches Familienbild akzeptiert, sagte Richterin Weingart, dass sie aus "Angst" mit ihrem Bruder mitgegangen sei, der ihr aber Handy und Pass abgenommen hatte. Richtig protestiert hatte die 18-Jährige gegen die Haft nicht, mehrere Möglichkeiten zur Flucht ließ sie ungenutzt. Während ihrer Aussage musste der Angeklagte aber den Sitzungssaal verlassen - wegen erneuter "Angst".

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