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Wo Flüsse und Seen im Landkreis Neu-Ulm besonders geschützt sind
![Wo sind Gewässerrandstreifen an Bächen und Seen anzulegen? Das hat das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth nun auch für den Landkreis Neu-Ulm geprüft. Wo sind Gewässerrandstreifen an Bächen und Seen anzulegen? Das hat das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth nun auch für den Landkreis Neu-Ulm geprüft.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Gewässerrandstreifen sollen Flüsse und Seen schützen. Das Wasserwirtschaftsamt hat jetzt den Landkreis Neu-Ulm daraufhin unter die Lupe genommen.
In ganz Bayern finden aktuell Kartierungen zur Erstellung einer Gewässerrandstreifenkulisse durch die Wasserwirtschaftsverwaltung statt. Die Kulisse dient betroffenen Landwirten als Hilfestellung und soll gerade in Fällen, in denen die Einstufung nicht eindeutig ist, für Sicherheit und Klarheit sorgen. In den vergangenen Wochen haben Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth Gewässer im Landkreis Neu-Ulm beurteilt. Insgesamt wurden rund 800 Kilometer Gewässer dritter Ordnung – das sind kleine Gewässer wie Bäche – begangen und geprüft. Die Überprüfung hat nun ergeben, dass davon etwa 60 Prozent gewässerrandstreifenpflichtig sind. Die größeren Gewässer, wie beispielsweise die Donau, wurden bereits vorher untersucht.
Auslöser war das Volksbegehren "Rettet die Bienen" in Bayern
Das Anlegen von Gewässerrandstreifen wurde durch das Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“ und der daraus resultierenden Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum 1. August 2019 zur Pflicht. Die acker- und gartenbauliche Nutzung auf einem mindestens fünf Meter breiten Streifen von der Uferlinie ist seitdem „in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer“ verboten.
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