Neues Gesetz: Das sagen Händler und Kunden zur Bonpflicht
Plus Seit Januar sind Händler verpflichtet, jedem Kunden einen Beleg auszudrucken. Viele Betroffene in der Region schütteln über die neue Vorschrift den Kopf, manche machen ihrem Ärger Luft. Sogar das Finanzamt ist unzufrieden.
Im „Kopierland“ in Ulm ist seit ein paar Tagen Ungewöhnliches zu sehen: „Bonpflicht!“, steht auf einer schuhkartongroßen Kiste geschrieben. So nennt der Volksmund ein neues Gesetz, das seit 1. Januar in ganz Deutschland gilt. Es verpflichtet Händler, die eine elektronische Kasse verwenden, sämtlichen Kunden einen Bon auszudrucken – für jeden noch so kleinen Betrag. So soll künftig gegen Steuerbetrug vorgegangen werden. Selbst für die Breze, für die Kugel Eis oder für das Bonbon am Kiosk gibt es künftig also stets einen Kassenzettel. Mitnehmen muss die Belege niemand, Verbraucher dürfen sie einfach liegen lassen. Viele Menschen in der Region schütteln über die neue Vorschrift den Kopf – sogar Mitarbeiter des Finanzamts, die eigentlich von der Regelung profitieren sollten, sind unzufrieden. Manch genervter Händler greift zu unkonventionellen Protestmaßnahmen.
So auch Michael Grössl vom „Kopierland“, der die Idee zu besagter Bonpflicht-Kiste hatte. Das neue Prozedere hält er für „idiotisch“. Um seinem Frust Luft zu machen, hat er den Karton im Geschäft aufgestellt. „Wenn Sie den Beleg nicht möchten, bitte hier rein werfen. Wir leiten das zur Entsorgung an das Finanzamt weiter“, heißt es auf der Pappschachtel weiter. Sie ist randvoll mit weißen Zetteln aus der elektrischen Registrierkasse. Die meisten Kunden im Copyshop wollen den Bon nicht, berichtet Grössl: „Wir haben hier teils 20-Cent-Beträge für Schwarz-Weiß-Kopien. Selbst dafür müssen wir jetzt einen Bon ausdrucken.“
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