Müssen die Badeinseln in den Seen weg?
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht sich auch die Stadt Senden Gedanken über die Aufsichtspflicht an Seen.
Braucht die Stadt mehr Personal an Badestränden? Mit dieser Frage hat sich am Mittwochabend der Ferienausschuss des Stadtrats befasst. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das die Kommunen bei Badeunfällen stärker in die Pflicht nimmt. Ein Gutachten soll nun helfen, die Situation an den Sendener Gewässern zu klären.
Hintergrund der aktuellen Überlegungen ist ein Vorfall aus dem Jahr 2017: In Rheinland-Pfalz blieb ein Mädchen beim Baden an einer Boje hängen und wurde infolgedessen zum Pflegefall. Das Bundesverfassungsgericht urteilte in letzter Instanz: Die Gemeinde ist haftbar, wenn sie in einer begrenzten Anlage Einrichtungen für die Badegäste, beispielsweise Stege, Badeinseln oder Umkleiden, installiert hat. Dann nämlich handelt es sich per Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft deutscher Kommunalversicherer nicht bloß um eine Badestelle, sondern um ein Naturbad, und für solche bestehe eine Aufsichtspflicht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.