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  3. Landkreis Neu-Ulm: Nuxit-Gegner ziehen Klage zurück – und setzen weiter auf Petition

Landkreis Neu-Ulm
27.11.2018

Nuxit-Gegner ziehen Klage zurück – und setzen weiter auf Petition

Die Bürgerinitiative "Landkreis? Ja bitte!" setzt jetzt ganz auf die geplante Petition gegen den Nuxit. Die Klage gegen die Nicht-Zulassung des Bürgerbegehrens hat sie dagegen zurückgezogen.
Foto: Alexander Kaya

Die Bürgerinitiative "Landkreis? Ja bitte!" hat ihre Klage gegen die Nicht-Zulassung eines Bürgerbegehrens zum Nuxit zurückgezogen. Das teilte BI-Sprecher Klaus Rederer am Dienstagmorgen mit.

Der Anwalt der Bürgerinitiative habe mehrfach Rücksprache mit der zuständigen Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Augsburg geführt. " Dabei hat sich ergeben, dass unsere Klage aufgrund der mittlerweile weit fortgeschrittenen Entwicklung der Frage der Kreisfreiheit auf den Ausgang und die Entscheidung des Landtags keinen Einfluss mehr hat", schreibt Rederer. " Der Kreistag hat seine Stellungnahme abgegeben, der Sachverhalt liegt mittlerweile der Regierung von Schwaben vor, die den Vorgang wohl noch dieses Jahr bearbeitet und dem Innenministerium vorlegen wird."

Es habe sich weiter zweifelsfrei ergeben, dass die Entscheidung über das Verlassen oder den Verbleib einer Stadt mit über 50 000 Einwohnern in Bayern alleine Sache des Innenministeriums und des Landtags sei. Ein formales Antragsrecht einer Stadt gebe es hier nicht und damit auch keine Möglichkeit, einen Antrag zurück zu ziehen. "Der Antrag des Neu-Ulmer Stadtrats war unrecht, nicht unser Bürgerbegehren dagegen; es gibt aber kein Recht im Unrecht", so Rederer. Es sei ein eigener Rechtssachverhalt entstanden, auf den die Klage der BI keinen Einfluss mehr nehmen könne. "Uns wurde von Seite des Gerichts zu verstehen gegeben, dass für den Fall, dass wir den Prozess gewinnen und die Niederschlagung unseres Bürgerbegehrens für unzulässig erklärt wird, diese Entscheidung beim heutigen Stand der Dinge in Sachen Nuxit folgenlos bleiben würde", heißt es weiter in der Mitteilung.

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