Fahrlässige Tötung: Heizungsmonteur freigesprochen
Das Neu-Ulmer Amtsgericht ist sich sicher: Der 38-jährige Handwerker hat seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt.
Das Neu-Ulmer Amtsgericht hat den 38-jährigen Heizungsmonteur, der wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht stand, gestern freigesprochen. Wie berichtet, tauschte der Mann im Oktober 2017 bei einer Heizungsanlage in einem Haus in Neu-Ulm einen porösen Schlauch aus – nur wenige Tage später starb die 91-jährige Bewohnerin an einer Kohlenmonoxidvergiftung.
Nachdem der 38-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, musste nun Richterin Gabriele Buck feststellen, ob der Mann hätte überprüfen und so feststellen müssen, dass der Brennraum total verrußt war, weshalb das gefährliche Kohlenmonoxid austrat. Nun ist mit dem Urteil klar: Er hat seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt.
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