Missbrauch: Neu-Ulmer muss in Haft
Landgericht Memmingen verurteilt 58-Jährigen wegen vielfachen Kindesmissbrauchs zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis sowie Alkoholentzug in geschlossener Therapie
„Es tut mir wirklich leid“, entschuldigte sich der Angeklagte in seinem letzten Wort. Der 58-jährige Neu-Ulmer hat durch Alkoholsucht schlimme sexuelle Taten begangen. Opfer waren Mädchen zur Tatzeit im Alter von neun bis elf Jahren, darunter seine eigene Tochter. Dafür muss er nun zwei Jahre und neun Monate in Haft – und zur Therapie in eine geschlossene Suchtklinik. Das sei seine letzte Chance, mit seinem bisher verkorksten Leben klar zu kommen, sagte der vorsitzende Richter Jürgen Hasler in der Urteilsverkündung. Der Missbrauch der eigenen Tochter und eines Mädchens aus der Nachbarschaft sei der Albtraum für die Eltern gewesen, so Hasler, aber auch für den Angeklagten, der immerhin die Taten gestanden habe. Entscheidender Punkt war das umfassende Geständnis des Angeklagten.
Am gestrigen dritten Prozesstag sagte unter anderem die frühere Ehefrau des Mannes aus. Seit der Heirat war es wegen des ständigen Alkoholkonsums immer wieder zu Streit gekommen. 2003 trennte sich das Paar trotz zweier Kinder, einem heute 19-jährigen Bub und einer jetzt 15-jährigen Tochter. Bei mehreren Besuchen des Angeklagten am früheren gemeinsamen Wohnort in Baden-Württemberg kam es seit 2011 immer wieder zu sexuellen Übergriffen des Mannes an der Tochter. Davon fertigte der Täter auch noch Fotos an, die später auf seinem Computer entdeckt wurden. Außerdem hatte er dort zahlreiche kinderpornografische Fotos und sieben Videos gespeichert.
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Über den Zusammenhang von Suchterkrankungen und Missbrauchskriminalität berichtet Ursula Lambrou in ihrem bekannten Ratgeber: "Familienkrankheit Alkoholismus"(edit)