Niemand trat den Unbekannten
Verfahren gegen Vereins-Chef wegen Körperverletzung eines Skinheads mangels Täter und Opfer eingestellt
Roggenburg-Biberach Wer war der Skinhead, der beim Oktoberfest vor dem Biberacher Vereinsheim auf dem Boden lag – und wer hat auf die „Glatze“ eingetreten? Antwort auf diese Fragen fand das Amtsgericht Neu-Ulm gestern nicht und stellte das Verfahren gegen einen 36 Jahre alten Mann ohne Auflagen ein.
Angeklagt war der Vereinsvorsitzende und damit Veranstalter des Bierfests wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Er hatte nach Dafürhalten der Staatsanwaltschaft im Laufe einer Auseinandersetzung eine auf dem Boden liegende „unbekannte Person“ mit Fußtritten traktiert. An Kicks konnte sich aber aus verschiedenen Gründen niemand so recht erinnern – weder der Angeklagte, der an diesem Abend eine „Ladung“ Pfefferspray in die Augen bekommen hatte, noch ein ebenfalls mit Reizgas eingenebelter Ordner, noch ein weiterer Security-Mitarbeiter, der eine „unbekannte Person“ zu Boden gebracht hatte. Und ein Opfer hatte sich auch nicht zu Wort gemeldet.
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