
Müssen die Badeinseln in den Seen weg?

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht sich auch die Stadt Senden Gedanken über die Aufsichtspflicht an Seen.
Braucht die Stadt mehr Personal an Badestränden? Mit dieser Frage hat sich am Mittwochabend der Ferienausschuss des Stadtrats befasst. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das die Kommunen bei Badeunfällen stärker in die Pflicht nimmt. Ein Gutachten soll nun helfen, die Situation an den Sendener Gewässern zu klären.
Hintergrund der aktuellen Überlegungen ist ein Vorfall aus dem Jahr 2017: In Rheinland-Pfalz blieb ein Mädchen beim Baden an einer Boje hängen und wurde infolgedessen zum Pflegefall. Das Bundesverfassungsgericht urteilte in letzter Instanz: Die Gemeinde ist haftbar, wenn sie in einer begrenzten Anlage Einrichtungen für die Badegäste, beispielsweise Stege, Badeinseln oder Umkleiden, installiert hat. Dann nämlich handelt es sich per Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft deutscher Kommunalversicherer nicht bloß um eine Badestelle, sondern um ein Naturbad, und für solche bestehe eine Aufsichtspflicht.
Möglicherweise ist auch der Waldbaggersee ein Naturbad
In Senden ist das im See- und Hallenbad der Fall, wo derzeit zwei Bademeister die Aufsicht haben – allerdings müssten diese von ihrem Standort aus sämtliche Bereiche von Hallenbad bis See einsehen können. Möglicherweise ist auch der Waldbaggersee ein Naturbad, denn dort ist zwar der Zugang frei, es gibt aber Umkleiden, Einstiege und Schwimminseln für Badegäste.
Nachdem sich die Bundesarbeitsgemeinschaft deutscher Kommunalversicherer mit dem Urteil befasst hat, macht jetzt auch die Sendener Stadtverwaltung, wie andere bayerische Kommunen, die Sache zum Thema. Ihr Vorschlag: Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen soll in einem Gutachten klären, wie die Sendener Gewässer einzustufen sind und wie die Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht dort gewährleistet werden kann. Der Ferienausschuss stimmte zu, wollte die von der Stadt beantragte Aufstockung des Schwimmbad-Personals um zwei halbe Stellen aber erst bei den Haushaltsberatungen im kommenden Jahr diskutieren.
Schwimminseln seien zur Sicherheit der Badegäste installiert worden
Mehrere Stadträte äußerten sich besorgt über eventuelle Folgen des Gerichtsurteils. Denn nach Medienberichten gibt es bereits Gemeinden, die Sprungtürme oder Rutschen gesperrt oder gar zurückgebaut haben, um der Haftung zu entgehen. Die Stadt befinde sich da in einer rechtlichen Grauzone, sagte Bürgermeister Raphael Bögge.
Die Schwimminseln in Senden womöglich abzubauen, wäre „ein Schildbürgerstreich“, sagte Gunther Böckeler (CSU) dazu. Diese seien schließlich auch zur Sicherheit der Badegäste installiert worden. Das Gutachten könne klären, in welchem Ausmaß sich die Aufsicht künftig bewegen müsse, ergänzte Böckelers Parteikollege Michael Hanser.
Man werde um das Gutachten nicht herumkommen, glaubte Heinz-Peter Ehrenberg (Grüne). „Schade, dass wegen solcher Urteile unsere Möglichkeiten infrage gestellt werden müssen“, sagte Georg Schneider (SPD). Schließlich seien diese Einrichtungen auch mit öffentlicher Förderung, etwa vom Naherholungsverein, gebaut worden. Wie andere Kommunen im Landkreis mit dem Urteil umgehen, interessierte Anton Leger (BiSS). Senden brauche da ja keinen „Alleingang“ zu machen. Die Vertreter der Stadtverwaltung versprachen, sich zu erkundigen.
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