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Newsticker
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Ulm
16.07.2013

Donaustadt als Internet-Entwicklungsland?

Foto: Alexander Kaya (Archiv)

Chef der Firma Level 421 wirft Stadtverwaltung Wettbewerbsverzerrung vor

Von Oliver Helmstädter

Ulm Protektionspolitik zugunsten der städtischen Tochter SWU Telenet wirft der Ulmer Unternehmer Markus Haut, Chef des Telekommunikationsproviders Level 421, erneut der Ulmer Stadtverwaltung vor. Diese habe in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass große Betreiber von Telekommunikationsnetzen einen weiten Bogen um Ulm gemacht hätten. Die Konsequenz sei, dass Ulm ein drittklassiger Standort geworden sei, was Internetbandbreite angeht. Dies sei nicht zeitgemäß für einen Wissenschaftsstandort.

Haut nennt Namen von großen Unternehmen, die angeblich einen weiten Bogen um Ulm machen würden. Antworten auf diesbezügliche Fragen der genannten Unternehmen, ob es in Ulm erschwerte Bedingungen gebe, blieben bislang aus.

Hintergrund dieser Debatte ist ein Streit um die Installation von kostenlosem Internet an einigen öffentlichen Plätzen in Ulm. Wie berichtet, beklagt die Firma Level 421, dass die Stadt Ulm den Auftrag zur Bereitstellung für kostenloses WLAN ohne Ausschreibung an die Tochter der Stadtwerke SWU Telenet vergab.

Dass die Stadt Ulm keine Konzessionen für freies Internet vergebe, betonte daraufhin Gunter Czisch, der Ulmer Finanzbürgermeister. Markus Haut, der über seiner Firma ab Schwörmontag für kostenloses Internet per Funk auf dem Münsterplatz sorgen will, gibt sich damit nicht zufrieden.

„Nach unserem Dafürhalten greift die Stadt Ulm in den freien Wettbewerb ein, wenn Sie eine ausschreibungspflichtige Leistung freihändig vergibt und somit andere ortsansässige Unternehmen noch nicht einmal zur Abgabe eines Angebotes auffordert“, so Haut. Noch dazu, wenn es sich um eine städtische Tochterfirma handle, die in direktem Wettbewerb mit anderen Telekommunikationsunternehmen stehe.

Ob die freihändige Vergabe so rechtens war, müsse geklärt werden. Für Haut scheint die Rechtslage nach Rücksprache mit seinem Anwalt ohnehin klar zu sein: „Seit wann darf ein Finanzbürgermeister über öffentliche Gelder in der Höhe von 325000 Euro selbstständig und ohne Einhaltung der dafür erforderlichen notwendigen Prozesse persönlich entscheiden?“

Sollte es sich nach rechtlicher Prüfung in der Tat herausstellen, dass die Stadt ein städtisches Unternehmen ohne jegliche Ausschreibung mit der Umsetzung eines solchen Projektes beauftragt hat, so greife sie „massiv wettbewerbsverzerrend“ ein und verhalte sich in keiner Weise wettbewerbsneutral. Wie berichtet, fühlt sich Czisch im Recht. Allerdings ruhen nun die Pläne für freies WLAN durch die SWU-Tochter, bis der Fall rechtlich geklärt ist.

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