Prozess: Exhibitionist belästigte Frauen vor Discos
Mehrfach ging ein Exhibitionist vor Ulmer Discos seinen Neigungen nach. Jetzt gab ihm das Amtsgericht noch einmal eine Chance, obwohl er einschlägig vorbestraft ist.
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Die Gerichte gewährten ihm aber immer wieder Bewährungsstrafen, weil er sich in dieser Beobachtungszeit stets akribisch an die Auflagen hielt, straffrei blieb und aus einer intensiven Therapie an der Uniklinik zuletzt als gesund entlassen wurde. Doch ohne die stützende Hand der Bewährungshilfe und das Therapieumfeld schien er irgendwie in der Luft zu hängen und wurde rückfällig.
So in einer Frühjahrsnacht 2014. Nachdem er zuhause Alkohol getrunken hatte, ging er wie so oft allein durch das nächtliche Ulm spazieren. Als er vor einer Disco kurz vor Mitternacht junge Frauen beim Rauchen sah, war es um ihn geschehen. Er sah ihnen in die Augen und suchte mit geöffneter Hose Befriedigung, wurde aber vertrieben. Als die Frauen wenige Stunden erneut vor der City-Disco eine Raucherpause einlegten, stand der schwergewichtige Mann wieder in ihrer Nähe und belästigte sie mit seinem Tun. Die Polizei wurde gerufen und nahm den Mann vorläufig fest. Den Beamten gegenüber zeigte er sich wie immer äußerst kooperativ. Die belästigten jungen Frauen mussten vor Gericht nicht in Details gehen, weil der Angeklagte vorher alles gestanden hatte. Sie trugen auch keinen bleibenden Schaden davon, sondern fanden das Geschehen vor der Disco einfach nur „ekelhaft“.
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