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Ulm
19.12.2015

Zirkus um wilde Tiere

Knut Muderack betreut mit seiner Frau Yvonne vier Löwen und zwei Tiger von Geburt an. Als „gleichberechtigte Partner“ sehen die Tierlehrer ihre Raubkatzen, die nun bis 6. Januar in der Friedrichsau zu sehen sein werden.
Foto: Alexander Kaya

Wenn am Samstag wieder Löwen, Tiger, Bisons und sonstige Tiere in der Manege stehen, werden die Fans der Dressurkünste in der Ulmer Au auf Demonstranten für Tierrechte treffen.

Unterdessen machen die Gegner von Wildtieren in Zirkussen weiter mobil gegen die angebliche Tierquälerei. Das „Aktionsbündnis –Tiere gehören nicht zum Circus“ hat zu einer „Mahnwache“ vor dem Eingang zum Zirkuszelt aufgerufen. Organisator ist die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (Ariwa). Und Peta-Aktivisten, Tierschützer des regionalen Ablegers der weltweit größten Tierrechtsorganisation, appellieren in einem Brandbrief an Stadtverwaltung und Politik ein kommunales Wildtierverbot auf den Weg zu bringen. Das ist bereits in Arbeit: Zwar wird nach derzeitigem Stand der Dinge der Ulmer Weihnachtszirkus auch in seiner bereits geplanten übernächsten Ausgabe Ende 2016 Wildtiere im Programm haben. Danach wohl nicht. Wie berichtet, wurde Jürgen Eilts, der Geschäftsführer der Ulmer Messe und somit für die Vermietung des Volksfestplatzes zuständig, vom Aufsichtsrat der Messe beauftragt, ein Wildtierverbot zu erarbeiten. Angedacht ist eine Verbots-Liste bestimmter Arten, die künftig nicht mehr in Ulm auftreten dürfen.

Peta bezeichnet den Weihnachtszirkus als „tierschutzwidrige Veranstaltung“ und fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie eine „von Gewalt und Zwang geprägte Dressur“ führe zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod. 18 europäische Länder wie beispielsweise die Niederlande, Belgien, Österreich und Griechenland haben bereits bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus verboten. Und etwa 45 deutsche Städte wie Köln, Heilbronn, Detmold und Erlangen haben bereits Vermietungen von kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe mit Wildtieren künftig ausgeschlossen. Ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts München vom August 2014 bestätigte die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme.

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