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23.07.2009

Verdeckten Ermittlern wird Arbeit erleichtert

Region Das Anfang der Woche von den Ministerpräsidenten Bayerns und Baden-Württembergs, Seehofer und Oettinger, unterzeichnete Verwaltungsabkommen zur grenzübergreifenden Polizeiarbeit erleichtert vor allem die Arbeit der Beamten der Inspektion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK) in Neu-Ulm.

Wie Christian Owsinski, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten, zielt die Vereinbarung vor allem auf "Gefahrenabwehr". Künftig können beispielsweise Neu-Ulmer Fahnder auf Ulmer Gebiet tätig werden, ohne dass eine Person im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben. Es genügt, wenn die Fahnder "bestimmte Erkenntnisse" haben, denen sie nachgehen wollen. Bei der Polizei nennt man solche Tätigkeiten "Vorfeld-" oder "Umfeld-Ermittlungen" - etwa bei Bandenkriminalität oder bei islamistischen Extremisten. Aufpassen müssen die Bayern in Württemberg aber schon - und umgekehrt natürlich auch.

Wenn sie in einem "fremden" Bundesland verdeckt ermitteln, müssen sie sich an das dortige "Polizeiaufgabengesetz" halten. Diese Gesetze sind Ländersache, ähneln sich aber nach Angaben von Pressesprecher Owsinski in weiten Teilen.

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