Wegen Küken: Ärger um radikale Heckenschnitte
Eine Pfaffenhoferin klagt über Gefahr für Küken. Was ein Experte dazu sagt und was er Gartenbesitzern rät.
Erst vor ein paar Wochen ist die kleine Amselfamilie in die Hecke im Garten eingezogen. Zwei kleine Küken sitzen vergnügt im Nest und warten auf das Essen, das ihnen ihre Mutter gleich vorbeibringen wird. Dann aber kommt der Nachbar und macht die Hecke und mit ihr das Heim der Vögel dem Erdboden gleich.
So oder so ähnlich passiert das einer Leserin unserer Zeitung zufolge regelmäßig in Pfaffenhofen. „Die sollen doch mal die armen Vögel in Ruhe lassen – das Heckenschneiden ist doch überhaupt nicht erlaubt“, sagt die aufgebrachte Frau, die nicht namentlich genannt werden möchte, am Telefon. Und da ist in der Tat etwas dran, wie Michael Angerer, der am Landratsamt Neu-Ulm für Naturschutz und Landschaftsplanung zuständig ist, auf Nachfrage erklärt: „Je nach Schwere des Falls kann das sogar eine Straftat sein.“ Mindestens sei es jedoch eine Ordnungswidrigkeit. Und das kann teuer werden: Bis zu 25000 Euro kostet so ein Eingriff in die Natur. Denn das Bundesnaturschutzgesetz untersagt von 1. März bis 30. September das Fällen, Roden oder starke Zurückschneiden von Gehölzen – das gilt auch für Hecken, lebende Zäune oder Gebüsche.
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