Gumpiger Donnerstag: Gymnasiasten dürfen Bar betreiben
Am Mittwochabend hat der Hauptausschuss die Schüler per Beschluss offiziell in den Kreis der möglichen Verkäufer aufgenommen
Von Jens Carsten Weißenhorn. Für eine ausgelassene Party zum Gumpigen Donnerstag ist die Fuggerstadt in der ganzen Region bekannt: Tausende feiern jedes Jahr in der Altstadt bis in die späte Nacht, in Kneipen teils bis in die frühen Morgenstunden. Für viele Weißenhorner gehört das Fest schlicht zum Pflichtprogramm – auch wenn sich Maskerer mit einer neuen Verordnung zum Jugendschutz wohl auf Einschränkungen einstellen müssen: Für Jugendliche unter 16 Jahren könnte das bunte Treiben künftig tabu sein (wir berichteten). Mehrere Vereine und Gewerbetreibende nutzen den Straßenfasching zudem als Einnahmequelle: An Ständen verkaufen sie Essen und Getränke, oft mit reißendem Absatz.
Auch Schüler des Nikolaus-Kopernikus-Gymnasiums (NKG) bessern im bunten Treiben ihre Klassenkasse auf. Seit zwei Jahren betreiben sie einen Verkaufsstand, im vergangenen Jahr die Bar „Barcelona“ am Unteren Tor. Eine offizielle Erlaubnis des Stadtrates hatten die Gymnasiasten bislang nicht, ein Beschluss zur Gastronomie am Straßenfasching aus dem Jahr 2006 bezog sich lediglich auf Vereine und Händler.
Am Mittwochabend haben die Mitglieder des Hauptausschusses das Versäumnis nachgeholt und die Abschlussklasse des NKG nun amtlich in den Kreis der potenziellen Verkäufer aufgenommen. Beim Verkauf soll dem Jugendschutz Rechnung getragen werden, dies legten die Räte in ihrem Beschluss ausdrücklich fest. So sollen nur volljährige Schüler Cola und Cocktails über den Tresen reichen dürfen. Bürgermeister Wolfgang Fendt betonte in der Ausschusssitzung: „Dass Minderjährige Alkohol ausschenken, ist rechtlich nicht möglich.“ Gleichzeitig seien die Schüler der Abschlussklasse im Zuge des achtstufigen Gymnasiums aber nun jünger, als früher. Deshalb gilt: Wer im Barteam des NKG mitarbeiten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
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