Wer darf im Stadtanzeiger werben?
Ausschuss legt Richtlinien fest
Wer darf den Weißenhorner Stadtanzeiger für sich nutzen? Diese Frage diskutierte der Hauptausschuss in seiner Sitzung. Der Hintergrund: In jüngster Zeit hatten sich Anfragen von Vereinen wie dem Weltladen gehäuft, ob sie dem Stadtanzeiger Flugzettel beilegen dürfen. Der zuständige Verlag in Forchheim hält es für möglich, zusätzliche Beilagen zu verteilen.
Einig waren sich die Räte, dass klar zwischen Beilagen und Veranstaltungsankündigungen, die direkt in dem Blatt abgedruckt sind, getrennt werden muss. Letzteres soll weiterhin der Stadt Weißenhorn als Herausgeber vorbehalten sein. „Der Stadtanzeiger hat etwas Offizielles“, sagte Bürgermeister Wolfgang Fendt.
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