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  3. Kommentar zum "Layla"-Verbot: Plumper Sexismus fällt nicht unter die Kunstfreiheit

"Layla"-Verbot: Plumper Sexismus fällt nicht unter die Kunstfreiheit

Kommentar Von Laura Mielke
13.07.2022

In Würzburg und Düsseldorf verboten, in Ulm nicht: Muss der Ballermann-Hit "Layla" wegen Sexismus verboten werden? Unsere Mitarbeiterin hat eine klare Meinung.

Der Ballermann-Hit "Layla" steht zurecht in der Kritik. Ein Song mit poppigen Klängen und einem Text über eine Sexarbeiterin mit "geilem Körper". Das Lied reiht sich ein in das Gros der Ballermann-Bierzelt-Hits, die Frauen(-körper) zu reinen Sexualobjekten degradieren.

Ikke Hüftgold, der den Hit mitproduzierte, bezeichnet es als humorvollen Umgang mit Sexualität. Dabei treten die Künstler mit ihrem Text einfach nach unten. Auf Kosten nicht nur einer Frau, sondern einer Sexarbeiterin. Das dazugehörige Video setzt dem Ganzen noch die Krone auf.

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.07.2022

Ob dieser Mist in Bayern verboten wird oder nicht ist mir egal. Aus einem einfachen Grund:

Dahinter steht die in vielen Jahren gewonnene Überzeugung, dass sich das Niveau in bayerischen Feuerwehr- u. Schützenvereinsbierzelten mit den obligatorischen CSU-Festrednern durch derartiges Liedgut nicht wesentlich verschlechtern würde.

13.07.2022

Ich glaube nicht, dass ein Verbot der richtige Weg ist, denn Dummheit kann man nicht verbieten. Man kann ihr entgegentreten, das Lied nicht mitgrölen, das Zelt verlassen, auch mal sagen – jetzt ist aber gut, aber verbieten? Was müsste man dann nicht sonst noch alles verbieten! Jeder würde irgendetwas anderes verbieten wollen – wo kommen wir denn da hin? Ist man nicht etwas übersensibel geworden? Aber statt Zivilcourage ein Verbot? Nein danke.