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  3. Landkreis Neu-Ulm: Vergewaltigung an Werkstätte: Hat ein Mitarbeiter Behinderte misshandelt?

Landkreis Neu-Ulm
19.04.2022

Vergewaltigung an Werkstätte: Hat ein Mitarbeiter Behinderte misshandelt?

An einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung im Kreis Neu-Ulm soll es anderthalb Jahre lang zu Übergriffen, gar einer Vergewaltigung gekommen sein. Ein Mitarbeiter steht nun vor Gericht.
Foto: Hendrik Schmidt, dpa (Archivbild)

Plus Belästigungen, Misshandlungen und eine Vergewaltigung: Um die 50 Taten werden einem Beschäftigten einer Behinderten-Werkstätte im Kreis Neu-Ulm vorgeworfen.

Die Vorwürfe wiegen schwer, öffentlich bekannt war der Fall bislang nicht: Ein Beschäftigter einer Werkstätte für Menschen mit geistiger Behinderung im Landkreis Neu-Ulm soll sich über mehrere Monate hinweg an Personen vergangen haben, die dort untergebracht waren beziehungsweise dort gearbeitet haben. Um die 50 Taten soll der 52-Jährige im Zeitraum zwischen Anfang 2020 und Mitte 2021 an mehreren Frauen und Männern begangenen haben – darunter sexuelle Belästigungen sowie Übergriffe, Misshandlungen, aber auch eine Vergewaltigung.

Jetzt wird dem Mann der Prozess gemacht. Von diesem Mittwoch an sitzt der 52-Jährige aus dem württembergischen Raum am Landgericht Memmingen auf der Anklagebank. Unklar sei bislang, welche Beweggründe den Mann zu jenen Taten gebracht haben könnten. Zu den Vorwürfen habe er sich bislang nicht geäußert. Er soll seine Opfer unter anderem an einen Stuhl gefesselt oder sie eingesperrt haben, berichtet Jürgen Brinkmann, Vizepräsident des Landgerichts Memmingen, von der Anklage. Vier Verhandlungstage sind nun angesetzt, um herauszufinden, was in jener Werkstätte vorgefallen ist. Ein Urteil soll spätestens am 23. Mai fallen.

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