Auto steht im Weg: Anwohner geht auf Bäckereilieferanten in Reutti los
Ein 24-Jähriger will eine Bäckerei beliefern und stellt sein Fahrzeug in eine Zufahrt. Das passt einem Anwohner wohl überhaupt nicht und geht auf den jungen Mann los.
Ein 44-Jähriger soll am Sonntagmorgen im Neu-Ulmer Stadtteil Reutti auf einen Bäckereilieferanten losgegangen sein. Gegen den Mann wird nun ermittelt.
Wie die Polizei mitteilt, soll der Lieferant gerade dabei gewesen sein, eine Bäckerei zu beliefern. Dabei stellte er sein Fahrzeug in einer Zufahrt zu Wohnobjekten ab und begann mit dem Entladen. Währenddessen wollte aber wohl ein Anwohner ausfahren. Wie der 24-jähriger Lieferant gegenüber der Polizei angab, soll er den Anwohner gebeten haben, etwas abzuwarten. Schließlich sei er mitten im Abladevorgang.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Gibt es nicht irgendwo einen Artikel zum tragischen Tod des Fahrradaktivisten, in dem man diskutieren kann, ob sein Bestehen auf seinem Recht ausreichend ist, ihm sein Ableben zu gönnen? Hier geht es doch um was anderes.
Wenn man sich die Situation auf Google Street View ansieht, dann scheint es so zu sein, dass diese Zufahrt als Fußweg ausgeschildert ist mit dem Zusatzschild: Zufahrt zu den Anwesen xxxx frei. Der Lieferant hat da also überhaupt nicht zu stehen. Er blockiert mit seinem Fahrzeug auch mögliche Rettungswege (Sanka, Feuerwehr). Vor der Bäckerei sind ausreichend Parkplätze - muss er halt den Wagen mit der Ware nach hinten rollen.
Wenn der Auslieferer das jedes Mal so macht, könnte es sein, dass Verständnisbereitschaft und Geduld inzwischen gelitten haben.
(Dass Sie Herr Robert M. von einer maximalen Eskalation absehen wollen würden, freut mich zu lesen. Haben Sie dazu gelernt?)
Die liebe Maja… Nie um einen (edit/mod/NUB 7.3) Spruch verlegen, um Ihre vorgebliche Integrität zur präsentieren…
Ich hoffe allerdings, dass auch die Eignung des Auslieferungsfahrers überprüft wird. Sich in eine Zu-/Ausfahrt zu stellen und dann den Weg nicht gleich frei zu machen (nach dem natürlich inakzeptablen Übergriff ging es ja auch), stellt ja auch eine Form von Nötigung dar.
Es hat halt alles immer zwei Seiten und ob es der Ausfahrende aus einem wichtigen Grund eilig hatte, steht im Artikel auch nicht. Kann ja sein, man muss jemand zum Zug bringen - wie lange der Fahrer ausladen will, weiß man auch nicht. Eine Bäckereifiliale, die keine normale Möglichkeit hat, beliefert zu werden ist auch schlecht.
(Das Deutsch in dem Artikel ist grauenvoll - Qualität?)
Wenn jemand meine Ausfahrt blockiert, dazu noch auf meinem Grund, dann muesste er schon einen wichtigeren Grund haben als die Belieferung einer Baeckerei. Der koennte sich jedenfalls auf etwas gefasst machen, nicht unbedingt handgreiflich, aber jedenfalls auf etwas, das ihm die Lust an einer Wiederholung dauerhaft nimmt.
Schon eigenartig, wie aggressiv die Leute selbst bei solchen Lappalien sind, wenn sie glauben, sie seien im Recht.
Kann man das als Ankündigung einer Straftat werten?
Führen Sie doch bitte aus wie wir die Methoden zu verstehen haben. Anscheinend haben Sie schon eine Planung begonnen.
Herr L.
Eine Zufahrt zuparken ist keine Lappalie sondern eine Nötigung. Eventuell musste der Anwohner vielleicht zur Arbeit. Soll er seinem Chef sagen, er ist zu spät gekommen, weil er nicht wegfahren konnte. Nicht jeder Chef hat da groß Verständnis.
Eine körperlicher Angriff geht gar nicht. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Aber eine Nötigung als Lappalie hinzustellen eben auch nicht.
Der Anwohner glaubte nicht nur, dass er im Recht war, er war im Recht. Ein Ausladen ist kein Grund andere zu nötigen.
Dann redet man kurz ein freundliches Wort mit dem Belieferer, hilft ihm evtl. noch beim Austragen und alle sind zufrieden. Aber nein, es wird auf sein "Recht" gepocht und gleich in die Maximaleskalation gegangen.
Im Recht glaubte sich auch der Fahrrad-"Aktivist" Natenom. Nu isser tot. Das hatter jetzt vom Rechthaben…
Herr M., wir wissen nicht genau was passiert ist. Wir wissen auch nicht was der Anlieferer - eventuell schon öfters - getan hat.
Anscheinend wurde er laut Bericht zumindest erst mal verbal aufgefordert den Weg frei zu machen.
Und wenn man mal so das Luftbild anschaut, dürfte es durchaus auch andere Parkmöglichkeiten dort geben. Eventuell ist da halt der Weg ein paar Meter länger.
Das mit den Herrn "Natenom" ist einfach geschmacklos. Er hat sich an geltendes Recht gehalten - jeder Radfahrer muss sogar auf der Fahrbahn fahren. Außer es ist ein benutzungspflichtiger Sonderweg / Radweg vorhanden. Im Gegensatz zum Kfz-Lenker, der offensichtlich gegen die StVO (z.B. Sichtfahrgebot, Überholabstände, ...) verstossen hat. Das hat nichts mit Rechthaberei zu tun. Das hat was mit Rechtsstaat zu tun. Dort gelten die Gesetze und nicht das Faustrecht. Genau das Faustrecht hat der Anwohner ja hier genutzt. Was eben nicht geht. Selbst eine Ordnungswidrigkeit / Straftat rechtfertigt keine Straftat.
@ Harald V :
>> Er hat sich an geltendes Recht gehalten <<
Da fällt mir der Volksmund ein:
"Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf."
Frau M.
Der Radfahrer fuhr so wie es vorgeschrieben ist auf der Strasse.
Nun wird so getan wie er daran Schuld ist. Es wäre auch einfach möglich, die Geschwindigkeit auf Landstrassen auf 60 kmh und limitierten wenn kein Radweg da ist. Schneller darf man übrigens laut Gerichtsurteile mit Ablendlicht nicht fahren. Sonst ist es ein Verstoßes gegen die StVO und allein dadurch erhält man Haupthaftung. Selbst wenn unbeleuchte Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf der Strasse sind. Da hilft auch kein Volksmund.
Mit Radlern ohne Licht hab ich irgendwie kein Mitleid. Und gegen meine Haupthaftung hab ich eine Haftpflichtversicherung.
Frau M.der Fahrradaktivist war dafür bekanntl dass er eine gute Beleuchtung hatte und eine Warnweste verwendet.
Gegen Strafverfahren wie schwere Körperverletzung mit Todesfolge kann man sich nicht versichern.
Die Haftpflichtversicherung sichert gegen materielle Folgen. Strafrechtliche dagegen. Jnd Versicherungen können bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz einen in Regress nehmen. Wenn Sie beispielsweise viel zu schnell fahren und eine Unfall verursachen, zahlt erst die Versicherung aber kann u.U. Sie persönlich mit Ihre, Privatvermögen in Regress nehmen.
Wer am Strassenverkehr teilnimmt, trägt Verantwortung. Und je schwerer das Gefährt ist, umso so mehr. Wer mit dem PKW rumfährt nach dem Motto ich hab ja eine Versicherung sollte lieber seinen Führerschein abgeben. Ein Eignung darf da durchaus bezweifelt werden.
>>Der Radfahrer fuhr so wie es vorgeschrieben ist auf der Strasse.<<
Der Radweg neben der Straße war bis 2021 benutzungspflichtig. Wenn der Fahrradheld ihn genommen hätte, würde er noch leben. Nicht geschmacklos, sondern ganz einfach.
>>Es wäre auch einfach möglich, die Geschwindigkeit auf Landstrassen auf 60 kmh und limitierten wenn kein Radweg da ist. Schneller darf man übrigens laut Gerichtsurteile mit Ablendlicht nicht fahren.<<
Das ist natürlich gnadenloser Unsinn. Nach StVO darf man nur so schnell fahren, daß man innerhalb der Reichweite des Abblendlichts anhalten kann. Eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung mit Abblendlicht existiert nur in Ihrer Fantasie.
@ Harald V.: Und was hat es dem Aktivist genützt?
Das mit dem Regress ist nur symbolisch, ein paartausend Euro höchstens.(edit/mod/NUB 7.3)
Wie man sieht, hat es nichts genutzt. Fahrradfahrer sind nach wie vor Freiwild.
Aber was hat es anderen Autofahrern genutzt, dass sie sich korrekt verhalten haben und dann von Rasern und Alkis tot gefahren wurden?
Regress können durchaus mehr als ein paar tausend Euro sein.
Auf die Kosten Ihres " Traumas" werden Sie sitzen bleiben. Schon mal was von Betriebsgefahr des Kfz gehört?
Es gilt immer das Sichtfahrgebot. Selbst bei einem schlecht beleuchteten und nicht beleuchteten Hindernis oder Fahrzeug ist der Fahrzeugführer hauptverantwortlicher. Gibt ganz klare Gerichtsurteile. Gilt auch bei unbeleuchteten Fahrzeuge auf der Autobahn. Kann einem gefallen oder nicht.
Übrigens gibt es sowas wie Verantwortung. Und die Haftpflichtversicherung entbindet nicht von der Verantwortung. Auch nicht von strafrechtlich Folgen.
>> Auf die Kosten Ihres " Traumas" werden Sie sitzen bleiben. Schon mal was von Betriebsgefahr des Kfz gehört? <<
Da kennen Sie sich aber schlecht aus? Wegen der Betriebsgefahr hab ich immer eine Teilschuld, ja. Aber der Radler ohne Licht oder Geisterradler auch. Ich verlang dann einfach das doppelte Schmerzensgeld. "Trauma" kann ich gut ;)
>>Selbst bei einem schlecht beleuchteten und nicht beleuchteten Hindernis oder Fahrzeug ist der Fahrzeugführer hauptverantwortlicher.<<
Falsch:
"Unter Anwendung dieser Grundsätze hat das Oberlandesgericht Nürnberg im Jahre 2007 einem Motorrollerfahrer ein Mitverschulden von 30 % zugesprochen, der bei Dunkelheit gegen einen auf der Fahrbahn abgestellten unbeleuchteten landwirtschaftlichen Anhänger prallte."
30 %, aber nicht die Hauptschuld.
"Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 20.8.2007 den Verstoß gegen das Sichtfahrgebot sogar auf der Autobahn mit 25 % bewertet. Der dortige Geschädigte war bei Nacht bei nasser Straße und Nebel mit ca. 120 km/h gefahren und auf ein verunfalltes, auf dem Standstreifen stehendes Fahrzeug aufgefahren."
25 %, aber nicht die Hauptschuld. Beide Beispiele von hier: https://schulte-prasse.de/wp-content/uploads/2018/12/verstoss_sichtfahrgebot.pdf
Herr M.
Es kommt auf das Gericht an, in Koblenz beispielsweiseurde dem Fahrer 60 % Haftung "zugesprochen". Somit die Haupthaftung.
Davon abgesehen, wenn der Radfahrer Beleuchtung gehabt hat, stellt sich die ganze Sache nicht. Da er nicht unbeleucht war. Und das der Fahrradaktivist ohne Licht gefahren ist, ist sehr sehr unwahrscheinlich. Wenn Sie beispielsweise auf YouTube Fahrradaktivisten verfolgen,montieren diese auch immer wieder Radfahrer nachts ohne Licht oder auch Geisterradler. Diese verfügen teilweise über Beleuchtungen, da könnte sich manches Auto ein Beispiel nehmen. ;-)
Aber eben auch den Überholzwang wie das Radfahrer in der 30iger- trotz 30 kmh laut GPS überholt werden. An engstellen mit minimalen Abstand.