Es hagelt Bußgeld, weil eine Frau am Sonntag den Rasen mähte
Laute Gartenarbeit hat am Sonntag in Dornstadt die Polizei auf den Plan gerufen. Eine Frau gärtnerte zu laut.
Kurz vor 15 Uhr meldeten sich Zeugen bei der Polizei. Sie teilten mit, dass jemand seinen Rasen mähe und damit die Sonntagsruhe störe. Die Polizei fand die mutmaßliche Verursacherin. Die Beamten klärten die Frau darüber auf, dass an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten sind, wenn sie die Ruhe des Tages beeinträchtigen können und keine Ausnahme vorliege.
Gegen das Gesetz über die Sonn- und Feiertage verstoßen
Und sie klärten die Frau auf, dass sie mit einem Bußgeld zu rechnen habe. Denn die Sonn- und Feiertage seien als Tage "der Arbeitsruhe und der Erhebung" gesetzlich geschützt. Dabei hätte die "Gärtnerin" durchaus die Möglichkeit gehabt, einer Anzeige zu entgehen, hätte sie Einsicht gezeigt, als sie von den Zeugen um Ruhe gebeten wurde. Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage sieht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro vor. (AZ)
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