"Ein Unding": Staatsanwaltschaft Ulm zieht über neues Cannabis-Gesetz her
Plus Behördenleiter Christof Lehr nennt es ein "typisch deutsches Gesetz". "Besonders belastend" ist für die Ulmer Strafverfolgungsbehörde die Amnestieregelung.
Bei der Ulmer Staatsanwaltschaft ist die Anzahl der offenen, noch nicht erledigten Verfahren in den vergangenen Jahren zuletzt immer recht konstant geblieben. 2023 aber kam es zu einer Verdopplung. Statt sonst etwa um die 3000 offene Fälle sind es jetzt circa 6000. Die insgesamt knapp 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörde hätten insofern eigentlich genug zu tun. Doch dann trat zum 1. April auch noch das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Als "besonders belastend" nennt Behördenleiter Christof Lehr in diesem Zusammenhang die sogenannte Amnestieregelung.
Jene sieht vor, dass Menschen, die in der Vergangenheit für Cannabis-Delikte verurteilt wurden, ihre Haft- oder Geldstrafen teilweise oder sogar komplett erlassen wird. Seit dem Jahreswechsel hat die Staatsanwaltschaft Ulm vorausschauend Fälle mit einem möglichen Cannabis-Bezug herausgesucht. Zwei Angestellte seien damit betraut gewesen, zusammengerechnet aber hätte eine Vollzeitkraft für einen kompletten Monat abgestellt werden müssen, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Lehr bei der kürzlich abgehaltenen Jahrespressekonferenz berichtete.
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