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  3. Ulm: Klage der Deutschen Umwelthilfe: Drogeriekette Müller verliert vor Gericht

Ulm
23.02.2023

Klage der Deutschen Umwelthilfe: Drogeriekette Müller verliert vor Gericht

Rücknahmepflicht für Elektroschrott: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Drogeriekette Müller.
Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe muss in den Geschäften von Erwin Müller künftig die Rücknahme von Elektroschrott erfolgen.

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwingt das Landgericht Ulm mit seinem Urteil das Unternehmen Müller Drogeriemarkt zur Rücknahme von Elektroschrott, so wie es das Gesetz seit über einem halben Jahr vorsieht. Vorausgegangen seien Testbesuche der DUH im September 2022, bei denen sich das Unternehmen geweigert hatte, ausgediente Elektroaltgeräte zurückzunehmen. 

Deutsche Umwelthilfe: Auch Müller muss Elektroschrott zurücknehmen

Die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz freut sich: "Das Urteil ist ein wichtiges Signal an alle Supermärkte und Drogerien, ihre Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott ernst zu nehmen." Aktuell liege die Sammelquote alter Elektrogeräte in Deutschland bei nur 44 Prozent und damit deutlich unter der gesetzlichen Vorgabe von 65 Prozent. Die sachgerechte Sammlung und fachgerechte Entsorgung seien wichtig, denn Elektroschrott enthält nicht nur Wertstoffe für ein Recycling, sondern auch Schadstoffe wie Flammschutzmittel, Schwermetalle oder leicht entzündbare Akkus. 

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