20000 Euro Schmerzensgeld
Nach dem Messerangriff auf seine Ex-Frau ist der Anfang der Woche wegen versuchten Mordes schuldig gesprochene Ingolstädter in einem Zivilverfahren verurteilt worden
Der am Montag wegen versuchten Mordes verurteilte 48-jährige Ingolstädter, muss seiner Ex-Frau 20000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied gestern eine Zivilkammer des Landgerichts Ingolstadt. In einem dem Strafprozess anhängigen Verfahren hatte Werner Walch, Ingolstädter Anwalt der am 18. Dezember vergangenen Jahres auf einer Weihnachtsfeier in einem Restaurant niedergestochenen Frau, diese Summe gefordert. Er bekam sie gestern in einem sogenannten „Versäumnisurteil“ zugesprochen. Versäumnisurteil deshalb, weil der Vural Aslan, Anwalt des verurteilten Ingolstädters in diesem Zivilverfahren, kurzfristig sein Mandat niedergelegt hatte. Aslan bestätigte auf Anfrage, dass er nicht mehr Anwalt des 48-Jährigen sei, äußerte sich weder zu den Gründen noch zur Sache.
Das Urteil in dem Zivilverfahren ist genauso wie das am Montag im Strafprozess ergangene noch nicht rechtskräftig. Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl, Vorsitzende der Großen Strafkammer, hatte ihn zu einer siebeneinhalbjährigen Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt. Sein Verteidiger, Aslans Kollege Reinhard Kotz, hatte aber unmittelbar nach dem Urteil bereits angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen.
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