24-jähriger Einbrecher muss ins Gefängnis
Der Beschuldigte war in Schrobenhausen in ein Wettbüro eingestiegen. Sein Bekannter wird freigesprochen.
Gleich doppeltes Glück bewahrte einen Angeklagten am Mittwoch am Neuburger Amtsgericht vor einer Gefängnisstrafe. Zur Erinnerung: Im Juli 2018 soll ein 24-Jähriger aus Augsburg in Schrobenhausen in ein Wettbüro eingebrochen sein und rund 3500 Euro gestohlen haben. Auf seiner Flucht haben Zeugen beobachtet, wie er in das Auto eines 29-Jährigen, ebenfalls aus Augsburg, gestiegen war. Während der 24-Jährige bereits in der vergangenen Verhandlung seine Tat eingeräumt hat, ging es nun darum, ob der 29-jährige Fahrzeughalter des Fluchtwagens auch der Fahrer gewesen ist.
Aufklärung erhoffte sich das Gericht dabei von der Aussage eines 26-Jährigen. Mit dem wollte der mutmaßliche Fahrer nämlich zum Tatzeitpunkt gesoffen haben. Doch wirklich Licht ins Dunkel brachte die Zeugenaussage nicht. In einigen Punkten bestätigte er aber das Alibi des 29-Jährigen – und rettete diesen damit vor dem Gefängnis. Dem Plädoyer seines Anwalts Walter Rubach folgte der Vorsitzende Richter Christian Veh: im Zweifel für den Angeklagten. Freispruch. „Zwar haben Sie uns hier eine abenteuerlich anmutende Geschichte erzählt, aber darauf können wir keine Verurteilung stützen“, begründete Veh. Nicht nur die Zeugenaussage habe dem 29-Jährigen in die Karten gespielt. „Sie hatten zudem Glück, dass der einzige, der den Mittäter kennt, den Namen nicht preisgibt.“
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