Attenfelder Ehepaar verliert Klage
Ethylen-Pipeline darf an Ort und Stelle bleiben
Es ist ein juristischer Kampf, der sich seit mittlerweile sechs Jahren hinzieht. Ein Attenfelder Ehepaar wehrt sich dagegen, dass auf seinem Grundstück eine Gasleitung verlegt wurde. Die sogenannte Ethylen-Pipeline zieht sich seit 2010 von Münchsmünster bis Ludwigshafen in Baden-Württemberg, um die Chemieindustrien im Südosten Bayerns mit denen in der Rhein-Ruhr-Region verbinden zu können.
In einem aktuellen Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht München ist das Ehepaar mit seiner Klage erneut unterlegen. Es hatte sich gegen die Besitzeinweisung des Landratsamts gewehrt, was nichts anderes heißt, als dass ihr Grundstück vorläufig enteignet wurde, weil die Ethylenversorgung von hohem Allgemeininteresse ist und deshalb vor den privaten Interessen des Landwirts steht.
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