Fall Rupp: Akten bleiben geschlossen
Neuburg Der Fall des getöteten Landwirts Rudolf Rupp wird nicht wieder neu aufgerollt. Gestern teilte das Landgericht Landshut diese Entscheidung mit. Es gebe keinen Anlass, davon auszugehen, dass die wegen Totschlags verurteilte Familie freigesprochen wird. Der Fund der Leiche im März dieses Jahres war Anlass für den Wiederaufnahmeantrag der Witwe und ihrer beiden Töchter gewesen.
Mit der Entscheidung ist jetzt monatelangen Spekulationen um einen neuen Prozess ein Ende gesetzt worden. Vergangene Woche erst war die Witwe des toten Bauern aus Heinrichsheim aus der JVA Aichach entlassen worden. Damals war deren Anwalt Klaus Wittmann aus Ingolstadt noch überzeugt, eine Wiederaufnahme erreichen zu können. Gestern wurde er von der Entscheidung des Landgerichts überrascht, zumal diese erst Ende November zu erwarten war. "Ich bin erschüttert", sagte er gegenüber der Neuburger Rundschau. Die Gründe des Landgerichts seien "rechtlich nicht nachvollziehbar".
In Landshut hatte man zwar eingeräumt, dass Rudolf Rupp nicht wie angenommen erschlagen und dann zerstückelt wurde. Die Obduktion der Leiche konnte das nicht bestätigen. Doch für die Richter war das letztlich nicht ausschlaggebend. In wesentlichen Punkten sei der Hergang der Tat so, wie es das Ingolstädter Landgericht in seinem Urteil festgestellt hatte. Außerdem hätten bei dem damaligen Prozess 2005 nicht allein die Aussagen der Verurteilten gezählt, sondern auch zahlreiche "aussagekräftige Indizien" bestätigt.
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