Polder in der Katzau: Freistaat plant weiter
Umweltministerium hat Grundwassermodell in Auftrag gegeben
Der Freistaat Bayern wird die Planung für den Donau-Flutwasserpolder in der Katzau bei Münchsmünster weiter verfolgen. Darüber hat das Bayerische Umweltministerium kürzlich den Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf informiert. Das Landratsamt zitiert in einer Mitteilung den früheren Umweltminister und jetzigen Leiter der Staatskanzlei Marcel Huber mit den Worten: „In den kommenden Wochen wird das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt die sogenannte vorläufige Sicherung der Flächen beim Landratsamt beantragen“. Um insbesondere den Sorgen der durch den Bau von Flutpoldern betroffenen Bürger nachzukommen, wird das Ministerium in einem ersten Schritt mit detaillierten Untersuchungen der Grundwasserverhältnisse beginnen. „Die Untersuchungen sind unter anderem Grundlage für ein anschließend durchzuführendes Raumordnungsverfahren“, so der frühere Umweltminister.
Gestartet wird auch ein „Hochwasserdialog vor Ort“
Für den Polder Katzau bedeute dies konkret, so das Landratsamt weiter, eine Vertiefung und Aktualisierung der Untersuchungen, insbesondere die Beauftragung eines Grundwassermodells. Eine Machbarkeitsstudie mit positiver planerischen Beurteilung aus dem Jahr 2006 liege bereits vor.
Gestartet werde außerdem sowohl in Münchsmünster als auch an vier weiteren Poldern ein „Hochwasserdialog vor Ort“. Die Informationen und Anregungen der Bürger aus der Veranstaltungsreihe würden „vollumfänglich in die Untersuchungen einfließen“, teilte das Ministerium weiter mit. „Durch den Bau von Flutpoldern dürfte es zu keiner Verschlechterung für Dritte kommen“, heißt es weiter. Huber bittet alle Donauanlieger um Unterstützung bei der weiteren Umsetzung des bayernweiten Hochwasserschutzkonzepts. Der Minister begründet die weiteren Planungen mit den Erfahrungen des vergangenen Jahres. Es sei wichtig, Vorsorge zu treffen und den Hochwasserschutz weiter zu verbessern. Gesteuerte Flutpolder seien ein wichtiger Baustein des Gesamtkonzepts und würden dazu beitragen, Hochwasserereignisse beherrschbar zu machen und damit große Schäden und menschliches Leid zu verhindern.
Landrat Martin Wolf kommentiert den Brief aus dem Ministerium so: „Wir nehmen den Minister beim Wort. Nur wenn das noch zu rechnende Grundwassermodell eindeutig belegt, dass es zu keinen Beeinträchtigungen für Dritte kommt, darf weiter geplant werden“. Neben den Privatanwesen müsse dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grundwasser sensiblen Industrieanlagen gelegt werden. (nr)
Die Diskussion ist geschlossen.