
Hat 46-Jähriger seine ehemalige Stieftochter missbraucht?

Plus Ein 46-jähriger Mann soll ein Mädchen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mehrmals schwer sexuell misshandelt haben. Dafür muss er sich jetzt vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten.

Es ist ein Verbrechen, das die Leben aller Beteiligten nachhaltig zerstört. In erster Linie das des Opfers, weil es körperlichen und seelischen Schaden nimmt. Aber auch das des Täters, weil er im Falle der Schuld mehrere Jahre ins Gefängnis muss. Und dann noch das derer, die sich auf ewig vorwerfen, nichts davon bemerkt zu haben. Die Rede ist von sexuellem Missbrauch an Kindern. In dem Fall, der seit Montag vor der Jugendschutzkammer am Ingolstädter Landgericht verhandelt wird, geht es um ein heute 15-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, das zur Tatzeit 2016/2017 zwischen zehn und zwölf Jahre alt war. Der 46-jährige Angeklagte stammt – wie so oft – aus dem nahen Umfeld des Mädchens. Er wohnte im selben Ort, ja im selben Haus: der damalige Lebensgefährte der Mutter, die vor Gericht immer noch nicht fassen konnte, was da „im eigenen Haus passiert“ ist. Alle drei sagten am Montag aus.
Dem Angeklagten wird sexueller Missbrauch in drei und schwerer sexueller Missbrauch in elf Fällen zur Last gelegt. Er soll sich regelmäßig in das Kinderzimmer des Mädchens unterm Dach geschlichen und sich an ihm vergangen haben. Auch bei einem Italienurlaub im Sommer 2016 soll er die Finger nicht von ihr gelassen haben. Der Vorsitzende Richter Gerhard Reicherl machte dem 46-Jährigen gleich zu Beginn klar: „Die Beweissituation ist für Sie schlecht.“ Im Vorfeld der Hauptverhandlung habe nämlich bereits eine Vernehmung des Mädchens mit Videoaufzeichnung stattgefunden und die Aussage sei in einem Gutachten als glaubhaft eingestuft worden. Der Vorsitzende Richter wurde noch deutlicher: Bei einem Schuldspruch stehe eine Freiheitsstrafe von ungefähr sieben Jahren im Raum. Ein Geständnis könne die Strafe allerdings um ein Jahr reduzieren und sich außerdem positiv auf die Vollstreckung auswirken, was bei einem Ersttäter noch einmal zwei Jahre weniger bedeuten könnte, erklärte Reicherl. Zudem komme möglicherweise die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht, da Alkohol bei den Taten eine Rolle gespielt haben soll.
Missbrauch in Neuburg-Schrobenhausen: Das Opfer sagte lange nichts
Der Angeklagte zeigte jedoch kein Interesse an einer Verständigung und gab die Anschuldigungen nicht zu. Stattdessen erzählte er seine Sicht der Dinge: Im Mai 2011 habe er die Mutter des Mädchens kennengelernt, im April 2012 sei er bei den beiden eingezogen. Eineinhalb Jahre später kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Die Beziehung sei ein Auf und Ab gewesen, sagte der Angeklagte. Im Frühjahr 2016 erreichte sie dann ihren Tiefpunkt, es wurde sehr viel gestritten, über Geld, über die Arbeiten am Haus, über das Handy des Mädchens. Der Italienurlaub rettete die Partnerschaft vorübergehend, doch bald stellte sich die alte Unzufriedenheit wieder ein. Am 22. Juli 2017 brach der Angeklagte zu einer Ausfahrt mit seinem Motorradclub auf, danach wurde viel getrunken. Am nächsten Tag habe seine Lebensgefährtin dann plötzlich ihre Tochter eingepackt und sei mit ihr zum Opa gefahren, erzählte der 46-Jährige. Als er ebenfalls dort auftauchte, erfuhr er von den Vorwürfen, später am Tag habe ihn seine Freundin rausgeworfen und er zog zu seinem Bruder.
Nach der Aussage des Angeklagten wurde die Videovernehmung des Mädchens im Gerichtssaal gezeigt. Darin schilderte die zu diesem Zeitpunkt 13-Jährige, was ihr ehemaliger Stiefvater ihr angetan habe und wie die Taten abgelaufen seien: Er sei die Treppe zu ihr hoch gestiegen, manchmal habe er nach Alkohol gerochen. „Ich habe immer so getan, als ob ich schlafen würde.“ Gewehrt habe sie sich nicht und gesagt habe sie auch nichts, weil sie solche Angst gehabt habe. Erst als es in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli besonders schlimm wurde, vertraute sich das Mädchen seiner Mutter an. Nach dem Video beantwortete die 15-Jährige – teils unter Tränen – sogar noch persönlich ergänzende Fragen im Gerichtssaal. Die Öffentlichkeit wurde dabei nicht ausgeschlossen, wie es bei solchen Verfahren oft der Fall ist.
Landgericht Ingolstadt: Vier Verhandlungstage angesetzt
Den 23. Juli 2017 werde sie nie vergessen, sagte die mittlerweile 37-jährige Mutter, die anschließend als Zeugin vernommen wurde. Ihre Tochter habe an diesem Tag unbedingt alleine mit ihr reden wollen. Als die beiden Frauen unter sich waren, brach es plötzlich aus der damals Zwölfjährigen hervor: „Thomas* hat mich vergewaltigt!“ Sie habe es zunächst nicht glauben wollen, meinte die Mutter vor Gericht. Aber nachdem sie ihre Tochter dreimal gefragt und immer wieder dieselbe Antwort bekommen hatte, fuhr sie mit ihrer Tochter zu ihrem Vater, also dem Opa des Mädchens. Dort soll der Angeklagte, der irgendwann nachgekommen war, konfrontiert mit den Vorwürfen mehrmals wiederholt haben: „Es tut mir so leid!“
Wie es ihrer Tochter inzwischen gehen würde, fragte Richter Reicherl die 37-Jährige. „Schlecht“, antwortete diese. Das Mädchen sei seit 2016 in der Schule immer schlechter geworden, wirke oft abwesend, habe Depressionen. „Jede Woche rennen wir zum Psychologen. Ihr Körper sieht aus, völlig zerritzt. Wir fressen beide Tabletten, können nicht schlafen und kotzen uns die Seele aus dem Leib – und der läuft immer noch frei rum!“
Am Mittwoch wird der Prozess fortgesetzt. Insgesamt sind vier Verhandlungstage angesetzt.
*Name von der Redaktion geändert
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