Ingolstadts Ex-OB Lehmann droht Haft
Die Beweisaufnahme im Verfahren gegen den früheren Ingolstädter OB Alfred Lehmann ist vorbei. Am Mittwoch gibt die Kammer einen deutlichen Hinweis.
Am Landgericht Ingolstadt ist die Beweisaufnahme im Korruptionsprozess gegen Ingolstadts Alt-Oberbürgermeister Lehmann zu Ende gegangen. Am nächsten Dienstag werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussvorträge halten. Nach den Plädoyers soll Ende nächster Woche das Urteil von der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Jochen Bösl verkündet werden. Und für diese Urteil, so hatte einer der rechtlichen Hinweise der Kammer am Mittwoch gelautet, käme – ohne ein strafmilderndes Geständnis des Angeklagten – auch eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren in Betracht kommen. Das könnte – gesetzt den Fall Lehmann würde für schuldig befunden und rechtskräftig verurteilt werden – Gefängnis für den 69-Jährigen bedeuten. Der wegen Bestechlichkeit und Untreue angeklagte frühere Rathauschef bestreitet allerdings vehement, was ihm die Staatsanwaltschaft Ingolstadt vorwirft.
Hat Ex-OB Lehmann bei Immobiliengeschäften in Ingolstadt gemauschelt?
Er soll in seiner Zeit als Oberbürgermeister bei privaten Immobiliengeschäften (mit Grundstücken, die im Besitz der öffentlichen Hand waren) gemauschelt und dabei – er war damals qua Amt auch Verwaltungsratsvorsitzender der städtischen Industriefördergesellschaft (IFG) und Vorsitzender des Krankenhauszweckverbandes – gegen seine Dienstpflichten verstoßen haben.
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