Spanner-Prozess: Opfer fühlen sich vom Richter ausgesperrt
Der Prozess gegen den Spanner von Großmehringwird zum Juristenstreit. Die Opfer sind nämlich nicht als Nebenkläger zugelassen. Nun muss die Beschwerdekammer am Landgericht entscheiden.
Der Beschuldigte hat die Mieter in seinem Mehrfamilienhaus über Jahre mit Videokameras und Mikrophonen ausspioniert. Sogar in Badezimmern und Schlafzimmern waren Kameras installiert. Ein weibliches Opfer erlitt einen Nervenzusammenbruch, als der Spanner im Herbst vergangenen Jahres aufflog und sein Treiben aufgedeckt wurde.
Rechtsanwalt Klaus Wittmann (weil es einen Namensvetter gibt, der auch Anwalt in Ingolstadt ist: Wittmanns Kanzlei ist in der Levelingstraße) hat die Vertretung für eine Familie (es gibt elf betroffene Einzelpersonen oder Familien) übernommen und jetzt die Medien informiert, weil die Opfer nicht als Nebenkläger zugelassen werden sollen. Denn der Schöffenrichter, der den Fall behandelt, ist in zwei Punkten der Anklage der Staatsanwaltschaft Ingolstadt zu einer anderen Beurteilung in der rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes gekommen. Darüber hinaus wurde ein Punkt der Anklage vom Richter eingestellt, weil auch im Falle einer Verurteilung deswegen keine höhere Gesamtstrafe zu erwarten wäre.
Amtsgerichtsdirektor Raimund Scherr stellt sich hinter die Entscheidung seines Richters. "Das ist eine Ermessensentscheidung und die steht einem Richter zu", sagte Scherr gestern zu unserer Zeitung. Klaus Wittmann sieht das ganz anders: Seine Mandantschaft werde aus dem Verfahren "gedrängt". Aber nicht nur die: Der Richter hat den Prozess nämlich bereits terminiert, laut Wittmann aber kein einziges Opfer als Zeuge vorgeladen. Nur der Polizeibeamte, der in dem Fall ermittelt hat, soll aussagen. "Das stellen sie sich mal vor: Meine Mandantschaft wurde von dem Angeklagten über Jahre belauscht und beobachtet. Und zwar im Bad und im Wohnzimmer - das ganze Programm. Und dann sollen diese Leute nicht einmal als Zeugen aussagen?!", echauffiert sich Wittmann. Er setzt nun auf die Beschwerdekammer. Sie könnte die Zulassung der Nebenklage anordnen.
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