Freispruch für Bauunternehmer
Der Bestechungsprozess gegen den verurteilten Ex-Edeka-Bauchef hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt. Offen war, was aus dem Chef jener Firma würde, die dessen Haus so billig errichtet hatte
Ein Oberpfälzer Bauunternehmer (73) ist gestern am Amtsgericht Ingolstadt freigesprochen worden. Er hatte sich mit drei weiteren Männern in einem einiges Aufsehen erregenden und ursprünglich groß angelegten Korruptions-Prozess verantworten müssen: zuletzt noch wegen Bestechung und Beihilfe zu Untreue. Amtsgerichtsvizedirektor Christian Veh glaubte ihm nach der Beweisaufnahme letztlich aber, dass er den früheren Bauleiter von Edeka Südbayern nicht habe schmieren wollen. Der Senior-Chef ist damit der Einzige der vier Angeklagten, der nicht verurteilt wurde (beziehungsweise einen Strafbefehl kassierte). Um was ging es genau? Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft München II dem Ex-Edeka-Bauchef, dem angestellten Bauleiter des Oberpfälzer Bauunternehmers sowie dem nun frei gesprochenen Senior-Chef zunächst wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung vorgeworfen. Zwischen 2005 und 2010 hätte der frühere Bauchef des Lebensmittelriesen dem Bauunternehmen Aufträge zugeschanzt haben sollen. Es ging dabei in der ursprünglichen Anklage um Edeka-Märkte in Augsburg-Haunstetten, Brannenburg, Pullach, Weilheim und Füssen. Der Ex-Edeka-Mann sollte laut Anklage die Oberpfälzer – obwohl günstigere Angebote vorlagen – bei der Auftragsvergabe bevorzugt und später zudem überhöhte Rechnungen des Bauunternehmens akzeptiert haben. Als Gegenleistung für ein „marktunüblich“ günstiges Privathaus, dass ihm die Oberpfälzer bauten. Nach einem Deal (Geständnis gegen Bewährungsstrafe) im Prozess war die ursprüngliche Anklage allerdings auf den Fall Haunstetten und das Privathaus beschränkt worden. Der Ex-Edeka-Mann aus dem Raum Neuburg (zwei Jahre auf Bewährung plus Geldstrafe) und der Bauleiter des Oberpfälzer Unternehmers (ein Jahr, neun Monate auf Bewährung plus Geldstrafe) waren nach ihren Geständnissen vor einem Monat vom Amtsgericht dann verurteilt worden. Für Edeka hatte der Schaden rund 120 000 Euro betragen. In etwa der gleichen Höhe hatte der Ex-Edeka-Mann sein Privathaus billiger bekommen. Ein ebenfalls mitangeklagter Elektromeister war zuvor schon – wegen geringfügiger Beteiligung – mit einem Strafbefehl davongekommen. Für den Seniorchef gab es dann gestern den Freispruch, den sein Verteidiger Ludwig Wanninger in seinem Plädoyer und die ganze Verhandlung über gefordert hatte. Auf einen Deal hatte er sich für seinen Mandanten nicht eingelassen. Staatsanwältin Sonja Vogt hatte auf ein Jahr zur Bewährung plus Geldstrafe plädiert. Sie war überzeugt, dass der Senior zwar nicht an den fraglichen Absprachen beteiligt gewesen sei, diese aber letztlich – wenn auch widerwillig – hingenommen habe. Das Gericht sah es anders. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (kuepp)
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