Landgericht reduziert Strafe für Stalker
Zwei Jahre Haft, also 15 Monate weniger als zunächst, so lautet das Urteil nach der Berufungsverhandlung für einen einschlägig vorbestraften Ingolstädter. Der macht seit Jahren einer Frau das Leben zur Hölle
Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Stalker, ein 37-jähriger Mann aus Ingolstadt, ist am Landgericht Ingolstadt in der Berufungsverhandlung erneut zu einer Freiheitsstrafe wegen Nachstellung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt worden.
Die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Konrad Kliegl reduzierte das Strafmaß aus erster Instanz allerdings um 15 Monate. Am Amtsgericht Ingolstadt war der Mann, der sich bisher einer psychiatrischen Behandlung verweigert hat, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Schuldig wegen Nachstellung und insgesamt 14 Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz.
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