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Justiz
03.05.2016

Verständigung möglich?

Im Vorfeld des dritten Prozesstages haben der Anwalt des angeklagten Ex-Edeka-Bauchefs und die Staatsanwaltschaft gesprochen. Kann der Mammut-Prozess verkürzt werden? Noch nicht

Geht nach Pfingsten möglicherweise alles ganz schnell? Kann dann der eigentlich bis Ende Juli terminierte Mammutprozess gegen den ehemaligen Bauchef von Edeka Südbayern vielleicht sehr viel zügiger beendet werden, weil eine Verständigung doch noch möglich wird? Gestern, am dritten Prozesstag, gab der Anwalt des 48-jährigen Angeklagten aus dem Raum Neuburg bekannt, dass er sich an die Staatsanwaltschaft München II gewandt habe. Ziel: eine mögliche Verständigung. Staatsanwältin Sonja Vogt bestätigte den Kontakt und sagte, dass eine Verständigung nicht ausgeschlossen sei. Allerdings unter gewissen Bedingungen.

Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft München II wirft dem Ex-Edeka-Bauchef, einem Bauunternehmer aus der Oberpfalz sowie einem Bauleiter aus dessen Firma wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung vor. Zwischen 2005 und 2010 soll der frühere Bauchef des Lebensmittelriesen mit Sitz in Gaimersheim (Kreis Eichstätt) dem Bauunternehmen Aufträge zugeschanzt haben. Es geht dabei um Edeka-Märkte in Augsburg-Haunstetten, Brannenburg, Pullach, Weilheim und Füssen. Er soll laut Anklage die Oberpfälzer – obwohl günstigere Angebote vorlagen – bei der Auftragsvergabe bevorzugt und später zudem überhöhte Rechnungen des Bauunternehmens akzeptiert haben. Als Gegenleistung habe dieses ihm sein Privathaus im Raum Neuburg „marktunüblich“ günstig errichtet. Mit auf der Anklagebank saß bei Prozessbeginn auch noch ein Elektromeister. Da er aber im Vergleich zu den anderen geringfügiger von den Vorwürfen betroffen ist, wird sein Verfahren auf dem Wege eines Strafbefehls (70 Tagessätze à 100 Euro) erledigt. Dieser wurde inzwischen erlassen, wie sein Anwalt Gunther Ederer bestätigte.

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