Temporäre Lagerfläche in Rosing: „Baurechtlich unmöglich zu genehmigen“
Der Gemeinderat Königsmoos lehnte einen Antrag auf temporäre Lagerfläche in Rosing ab. Auch gegen den Bau eines Einfamilienhauses stimmte das Gremium nach langem Für und Wider.
Mitunter sind Bauangelegenheiten Tagesordnungspunkte, die bei Gemeinderatssitzungen ohne größere Diskussion durchgewunken werden können. Immer ist das jedoch nicht der Fall. So wie in der jüngsten Sitzung des Königsmooser Gemeinderates. In jener beschäftigten die Räte gleich zwei Fälle, denen sie am Ende ihr Einvernehmen verweigerten.
Thema im Gemeinderat: Bau eines Einfamilienhauses Am Erdweg in Obergrasheim
Da war zum einen ein Antrag, bei dem Bürgermeister Heinrich Seißler von Beginn an klare Kante zeigte: „Baurechtlich unmöglich zu genehmigen“ sei aus seiner Sicht die von der BGS Erd- und Straßenbau GmbH beantragte „Errichtung und Nutzung einer temporären Lagerfläche zur Zwischenlagerung von Rohstoffen“, also Schotter, Sand und Granit, während des Kiesabbaus in Rosing. „Wir befinden uns hier im Außenbereich, hatten baurechtlich mit deutlich kleineren Lagerflächen immer wieder Probleme und können Lagerflächen in der Größenordnung an der Stelle so keinesfalls genehmigen“, befand Seißler.
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