Motorradfahrer lag neun Tage im Koma
Unfallverursacher steht nun vor Gericht
Hat der Unfallverursacher nun am Stoppschild gehalten oder nicht? Und hätte der schwere Unfall anders ausgehen können, wenn man andere Bedingungen zugrunde legt? Diese Fragen konnten bei der gestrigen Verhandlung am Neuburger Amtsgericht nicht geklärt werden. So wurde der Prozess bis zum 14. August vertagt.
Es geht darin um einen schweren Verkehrsunfall, der sich im Mai auf der B 16 ereignet hat. Ein 52 Jahre alter Autofahrer kam aus Richtung Flugplatz und wollte geradeaus über die Bundesstraße weiterfahren. Am Stoppschild, so erklärte er, habe er angehalten und habe von links kommend nur einen Lastwagen gesehen, hinter dem zahlreiche PKW fuhren. Einen Motorradfahrer habe er aber nicht gesehen, sonst wäre er nicht losgefahren. Der Motorradfahrer müsse verkehrswidrig überholt haben, da in diesem Bereich ein Überholverbot bestehe, sagte er.
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