Bürgerbegehren zur Fußgängerzone nicht zulässig
Aufgrund eines Formfehlers ist das Bürgerbegehren zur Einführung einer Fußgängerzone in Neuburg nicht zulässig.
Die mittlerweile knapp 1500 Unterschriften, die das Parteienbündnis von SPD, FDP, Grünen und Linken für die Einrichtung einer Fußgängerzone mittlerweile gesammelt hat, sind wertlos. Wegen eines Formfehlers ist das angestrebte Bürgerbegehren nicht zulässig. Auf der Unterschriftenliste fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Begründung, wieso die Fußgängerzone überhaupt eingerichtet werden soll.
„Blöd gelaufen“, sagt SPD-Ortsvorsitzender Horst Winter, der am Donnerstag darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Ein Flüchtigkeitsfehler sei es laut Winter gewesen, denn im Entwurf sei der begründende Satz noch enthalten gewesen: „Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Unteren Altstadt“. Der flog aber aus irgendwelchen Gründen dann heraus, als es um die optische Gestaltung der Unterschriftenliste ging und der Platz immer weniger wurde. „Wer letztlich schuld ist, weiß ich nicht“, sagt der enttäuschte Frontmann des Begehrens.
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