Diebstahl im Altenheim: Freispruch
Ein 37-jähriger Pfleger aus der Region wird lediglich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen. Ein Teil der Anklage wurde sogar eingestellt.
„Das Urteil stand auf Messers schneide“, machte Richter Christian Veh deutlich. Montagnachmittag ging am Amtsgericht der Prozess um den 37-jährigen Pfleger aus der Region zu Ende, der 2017 in zwei Neuburger Altenheimen mehrere Diebstähle begangen haben sollte. Was die Diebstähle angeht, wurde der Angeklagte knapp freigesprochen. Verurteilt wurde er lediglich wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen. Und zwar – unter Einbeziehung eines vorherigen Urteils wegen Verletzung der Unterhaltspflicht – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung. Bei einem Schuldspruch für die Diebstähle hätte das Strafmaß „einen gewaltigen Sprung nach oben gemacht“, sagte Veh.
Die Aussage der letzten Zeugin war dann aber doch zu unsicher. Sie konnte den Angeklagten im Sitzungssaal nicht eindeutig identifizieren. Und auch bei Ansicht der Lichtbildmappe, in der sie den Mann vor zwei Jahren bei der Polizei noch erkannt hatte, schwankte sie nun zwischen zwei Kandidaten. Das reichte dem Richter und seinen beiden Schöffen für eine Verurteilung nicht aus. Trotzdem meinte Veh: „Vom Täterprofil her würden Sie passen.“ Dem 37-Jährigen, der erheblich vorbestraft ist, gab er einen Ratschlag mit auf den Weg: „Sie haben den Großteil Ihres Lebens noch vor sich. Sie müssen jetzt die Kurve kratzen und auch Verantwortung für Ihre Kinder übernehmen.“
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