Ehepaar bei Kaffeefahrt abgezockt
Das Amtsgericht erkennt auf Wucher und verurteilt den Veranstalter. Wie die unlauteren Machenschaften des Verkäufers aussehen
Eine Kaffeefahrt mit Folgen: Fast drei Jahre juristischer Streit mit einem Veranstalter von Verkaufsfahrten liegen hinter einem Ehepaar aus Königsmoos. Gestern nun gab das Amtsgericht Neuburg den beiden Rentnern Recht. Die Firma mit Sitz im Raum Cloppenburg (Niedersachsen) muss ihnen den Kaufpreis von 1798 Euro zurückerstatten. Denn die erworbenen Gegenstände sind laut Sachverständigengutachten lediglich 626,60 Euro Wert – und damit ist der Kaufvertrag wegen Wuchers nichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Reiselustige Senioren unternehmen gerne mal die eine oder andere Busfahrt. Raus aus dem Alltag, vielleicht neue Bekanntschaften schließen, Unterhaltung, Geselligkeit, Kaffee, Kuchen und das Ganze auch noch zum vermeintlichen Schnäppchenpreis. Warum also nicht? Manchmal wird ein Gewinn in Aussicht gestellt, mitunter stehen medizinische Vorträge im Programm oder eine Weinprobe. Für rund fünf Millionen Deutsche jährlich sind diese Aspekte Anreiz, an so genannten Kaffeefahrten teilzunehmen.
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