Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Neuburg: Freispruch am Neuburger Amtsgericht: Gastronom wohl kein Heiratsbetrüger

Neuburg
27.10.2021

Freispruch am Neuburger Amtsgericht: Gastronom wohl kein Heiratsbetrüger

Ein griechischer Gastronom musste sich vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten.
Foto: Glöckner

Plus Ein griechischer Gastronom ist vor dem Neuburger Amtsgericht freigesprochen worden. Vorgeworfen wurde ihm Heirats- und Geldbetrug. Vermutlich war aber wohl der Angeklagte der Geschädigte.

War es Betrug oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigte sich Richter Christian Veh in einem Fall vor dem Neuburger Amtsgericht. Auf der Anklagebank saß ein griechischer Gastronom, der mit insgesamt 80.000 Euro ein Restaurant in München übernehmen wollte. Ob er sich dieses Geld mit einer falsch versprochenen Heirat von der Frau erschlichen hatte und was mit dem Geld tatsächlich passierte, galt es in der Verhandlung zu klären.

Angefangen hatte alles vor mehreren Jahren, als der 65-jährige Gastronom sein Restaurant in Schrobenhausen aufgeben musste. Damals soll die Frau mit ihm Kontakt aufgenommen haben und ihn dazu animiert haben, gemeinsam in München einen Neustart in der Gastronomie zu wagen. Weil der Mann bereits damals knapp bei Kasse war, soll sie ihm in Aussicht gestellt haben, ihm 80.000 Euro zu leihen. Dass sie dem nur zustimmte, weil er ihr eine Heirat versprochen hatte, bestritt der Angeklagte vehement. „Sie wusste, dass ich verheiratet war, sie kannte ja auch meine Frau,“ meinte der Grieche und beteuerte zudem, dass er stets vorgehabt habe, der Frau das Geld wieder zurückzugeben. Diesbezüglich hätte es sogar einen Vertrag gegeben, in dem vereinbart wurde, dass der Gastronom das ihm geliehene Geld erst dann in Raten zurückzuzahlen habe, wenn es ihm finanziell besser gehen würde.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.