Motorradfahrer lag nach Unfall im Koma: Autofahrer verurteilt
Ein Mann hatte im Frühjahr 2013 auf der B16 einen Motorradfahrer übersehen und angefahren. Nun wurde der Unfallverursacher verurteilt.
Im Prozess um den folgenschweren Unfall, bei dem ein Motorradfahrer im Frühjahr 2013 schwer verletzt wurde und neun Tage im Koma lag, wurde nun das Urteil gesprochen: Richterin Susanne Bekk verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Außerdem erhielt er ein Fahrverbot von drei Monaten, da bei ihm Alkohol im Blut nachgewiesen wurde.
Verteidiger Andreas Kaes hatte bei der vorigen Verhandlung Zweifel am Gutachten des Sachverständigen Meik Bäcker gehabt. Dieser kam in seiner Ausführung zu dem Schluss, dass der Angeklagte nicht wie geschildert zunächst am Stoppschild angehalten hatte, sondern ohne zu halten auf die Bundesstraße 16 aufgefahren war. Daraufhin kam es zum Zusammenstoß zwischen Kleinwagen und Motorrad. Doch auch im zweiten Gutachten schlussfolgerte der Sachverständige, dass der Angeklagte niemals eine derart hohe Beschleunigung und somit Kollisionsgeschwindigkeit aus dem Stand heraus geschafft hätte, schon gar nicht mit seinem Kleinwagen. Auch wesentlich leistungsstärkere Fahrzeuge könnten dies nicht schaffen, begründete Bäcker. Die Aussage eines weiteren Zeugen brachte unterdessen wenig Klarheit. Er war mit seinem Auto beinahe exakt in dem Moment eingetroffen, als der Unfall geschah. Der Wagen des Angeklagten schlitterte noch in das Auto des Zeugen. Ob der Beschuldigte aber vorher angehalten hatte, oder ob die Fahrzeuge nach dem Unfall von den Rettungskräften bewegt worden sind, das konnte der Mann nicht sagen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.