Verkaufsoffener Sonntag auf dem Prüfstand
Ordnungsamt pocht auf Einhaltung des Ladenschlussgesetzes an Marktsonntagen. Die beiden Städte Neuburg und Schrobenhausen müssen nachbessern und die aktuelle Praxis rechtfertigen.
Der Sonntag als Ruhetag ist gesetzlich geschützt, an diesem Tag soll die Arbeit außen vor bleiben. Diese historisch überlieferte Regelung entspringt religiösen Lehren, basiert aber auch auf zwei Verfassungsartikeln, nämlich dem Schutz der Arbeitnehmer und dem Schutz der Familie. Dennoch gibt es beliebte Ausnahmen von der Regel, nämlich die Marktsonntage. Dann dürfen in Städten alle Läden öffnen, um Passanten ein Einkaufserlebnis fernab des Alltagstrubels zu ermöglichen. Auch in Neuburg und in Schrobenhausen erfreuen sich die Frühjahrs- und Herbstdulten großer Beliebtheit. Doch immer öfter steht diese Tradition auf dem Prüfstand.
Klage von Kirchen und Gewerkschaften
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