„Tiger“ geht im Kampf um Asyl K.O.
Ein Boxer aus Kamerun hält sich sieben Jahre unerlaubt in Deutschland auf. Ohne Pass und mit falscher Identität versucht er, sich eine Aufenthaltserlaubnis zu erschleichen.
2004 boxt er im Weltergewicht für Kamerun bei den Olympischen Spielen. Sechs Jahre später reist er in Deutschland ein und stellt einen Asylantrag. Dabei gibt er an, dass er seinen Pass verloren habe und ursprünglich aus dem Kongo stamme. Sein Asylantrag wird abgelehnt, doch weil er sich nicht ausweisen kann, wird er immer wieder geduldet und dazu verpflichtet, in der Gemeinschaftsunterkunft in Neuburg zu wohnen. Der Aufforderung auszureisen, kommt er nicht nach. Stattdessen hält er sich in München auf und fängt dort in einem Kampfsportzentrum wieder an zu boxen – zuerst unter dem Namen „The Lion“ (Löwe), später wird er „The Tiger“ (Tiger) genannt. Nun musste sich der 28-Jährige wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln, unerlaubten Aufenthalts ohne Pass und wiederholten Verstoßes gegen eine Aufenthaltsbeschränkung vor dem Amtsgericht verantworten.
Der Angeklagte selbst machte zwar keine Angaben zu den Anschuldigungen, die gegen ihn vorgebracht wurden, doch drei Zeugen und ein Gutachten reichten, um das Puzzle der Identität des 28-Jährigen zusammenzusetzen. Der erste Zeuge, ein Mitarbeiter des Landratsamts, schilderte den Werdegang des Asylbewerbers beziehungsweise den Verlauf des Asylverfahrens: 14 Mal sei dem Mann eine Duldung ausgestellt worden, dann sei er verschwunden. Die kongolesische Botschaft, der der Boxer vor einiger Zeit vorgeführt worden sei, habe seine Staatsangehörigkeit verneint. Einen Termin bei der Kameruner Botschaft habe der Angeklagte bisher nicht gehabt. Im Landratsamt habe man ihn unter anderem anhand von YouTube-Videos identifiziert, die den 28-Jährigen beim Boxen zeigten, sagte der Zeuge aus.
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