Freund verbrüht: 57-Jährige muss in die Psychiatrie
Frau hatte ihren Partner aus Eifersucht mit heißem Wasser überschüttet. Jetzt steht fest: Sie ist schuldunfähig. Wie die Richter zu dem Urteil kamen.
Es ist selten, dass sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung so einig sind und im Ergebnis identisch plädieren. Im Fall der 57-Jährigen, die ihren Partner aus Eifersucht tödlich verbrüht hatte, ist das so. Beide Seiten forderten am Montag einen Freispruch. Denn die Frau aus dem Landkreis Pfaffenhofen, deren Fall für landesweites Aufsehen gesorgt hatte, sei schuldunfähig, ihre Tat im Wahn geschehen, ohne Tötungsvorsatz. Gleichwohl müsse sie in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. Wie ihr Verteidiger Florian Wurtinger sagte, sei sie immer noch davon überzeugt, dass ihr Partner sie mit einer Freundin betrogen habe.
Das Schwurgericht folgte dann – nicht mehr überraschend – den Plädoyers. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt sprach die von der Staatsanwaltschaft ursprünglich wegen Mordes angeklagte Frau frei. Sie sei schuldunfähig, weil psychisch schwer krank.
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